Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am Mai 05, 2006, 13:42:50 Nachmittag

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Beitrag von: gast am Mai 05, 2006, 13:42:50 Nachmittag
Zwischen dem Datum des Arbeitszeugnisses und Ende der Arbeit sind 6 Monate vergangen. Wird das so negativ gewertet, dass man doch lieber ein neues Arbeitszeugnis, datiert auf den letzten Tag der Arbeit, verlangen sollte?
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Beitrag von: Mike am Mai 06, 2006, 00:36:04 Vormittag
Ja wie jetzt?! Hast du das Zeugnis zu früh oder zu spät erhalten? Da drückst du dich nicht klar aus. Wenn es zu früh ausgestellt wurde (6 Monate vor dem Ausscheiden) heißt das, du wurdest freigestellt, man hatte also keine Verwendung mehr für dich, hat dich aber noch weiter bezahlt. Wenn es zu spät ausgestellt wurde (6 Monate später), fragt man sich natürlich wieso das so lange gedauert hat. Vielleicht weil das Zeugnis mehrmals hin und her geschickt wurde, weil es am Anfang so schlecht war...
Besser ist immer, das Datum stimmt. Deshalb wird ein Zeugnis vom Arbeitgeber sowieso auf den letzten Arbeitstag zurückdatiert, wenn er selbst einfach nur so lange gebraucht hat.
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Beitrag von: gast am Mai 06, 2006, 09:19:10 Vormittag
Zu spät. Das erste Zeugnis habe ich schon spät bekommen. Und dann habe ich es nochmal korrigieren lassen und jetzt steht das Originaldatum drauf.
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Beitrag von: Klaus Schiller am Mai 06, 2006, 21:11:20 Nachmittag
Sofern Sie mit "Originaldatum" nicht das Datum des Originalzeugnisses meinen, sondern das korreke Ausstellungsdatum der korrigierten Fassung, wäre insbesondere das erste Urteil für Sie von Interesse:

Ein vom Arbeitgeber berichtigtes Zeugnis ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist. - BAG 9.9.1992 - 5 AZR 509/91

Im Falle der Änderung oder Berichtigung muss das Zeugnis das Datum des ursprünglich und erstmals erteilten Zeugnisses tragen. So wird vermieden, dass Dritte von der Auseinandersetzung über das Zeugnis erfahren und für den Arbeitnehmer nachteilige Schlüsse ziehen. - LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98

Wird erst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ein Zeugnis angefordert und daraufhin ausgestellt, so darf das Zeugnis dann dieses spätere Ausstellungsdatum tragen; eine Rückdatierung auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht verlangt werden. Jedoch hat der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Recht, das Zeugnis wohlwollend auf den Austrittstag zurückzudatieren. - LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96

Der Arbeitnehmer hat weder nach dem Gesetz (§ 630 BGB) noch etwa auf Grund einer nachwirkenden Fürsorgespflicht des Arbeitgebers einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses mit einem bestimmten Datum. Insbesondere kann er als Datum nicht das Datum des Beendigungstages des Arbeitsverhältnisses verlangen. - LAG Frankfurt/M. 3.5.1995 - IV LA - B - 19/55
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Beitrag von: gast am Mai 07, 2006, 15:09:19 Nachmittag
Vielen Dank Herr Schiller! Es geht mir weniger um die rechtliche Lage, also ob ich ein neues Zeugnis verlangen darf, sondern soll. Wir sind nicht im Streit auseinander gegangen.
Es geht darum: Wird das Datum vom Personaler so negativ gesehen (Ende der Arbeit und Ausstellungsdatum 6 Monate Unterschied), dass ich lieber das Zeugnis mit neuem Datum anfordern soll?