Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tina am Mai 18, 2006, 10:32:33 Vormittag

Titel: Bedauern fehlt
Beitrag von: Tina am Mai 18, 2006, 10:32:33 Vormittag
Sehr geehrter Herr Schiller,
mein Ausbildungszeugnis ist vollständig und durchweg mit der Note gut bewertet worden. Lediglich fehlt nach der Danksagung in meinem Zeugnis ein Bedauern (z.B. über meine Nicht-Übernahme). Wie ist das Zeugnis nun zu bewerten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichem Gruß
Tina
Titel: Bedauern fehlt
Beitrag von: Klaus Schiller am Mai 18, 2006, 22:00:18 Nachmittag
In einem ansonsten sehr guten AZUBI-Zeugnis würde ein Fehlen der Bedauernsformel nicht weiter negativ auffallen. Entscheidender sind die Gründe, warum es nicht zu einer Übernahme kam.
Titel: Fehlen des Bedauerns
Beitrag von: Tina am Mai 19, 2006, 09:43:02 Vormittag
In meinem Ausbildungszeugnis steht kein Grund, warum ich nicht übernommen wurde. Lediglich, dass ich die Prüfung um ein Jahr verkürzt habe und mit gut abgeschlossen habe. Vielen Dank Herr Schiller, dass Sie sich die Mühe machen!
Titel: Bedauern fehlt
Beitrag von: Klaus Schiller am Mai 19, 2006, 20:51:57 Nachmittag
Üblicherweise wird der Grund genannt, sofern er zum Vorteil des  Zeugnisempfängers/ der Zeugnisempfängerin ausfällt. Unerwähnte Sachverhalte werden daher in der Regel zu Ungunsten des Zeugnisempfängers/ der Zeugnisempfängerin gedeutet (z.B. nicht erfolgte Übernahme aufgrund von Leistungsmängeln).
Titel: 1
Beitrag von: zbdrariI am März 15, 2024, 00:53:16 Vormittag
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