Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tina am Mai 18, 2006, 10:32:33 Vormittag
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Sehr geehrter Herr Schiller,
mein Ausbildungszeugnis ist vollständig und durchweg mit der Note gut bewertet worden. Lediglich fehlt nach der Danksagung in meinem Zeugnis ein Bedauern (z.B. über meine Nicht-Übernahme). Wie ist das Zeugnis nun zu bewerten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichem Gruß
Tina
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In einem ansonsten sehr guten AZUBI-Zeugnis würde ein Fehlen der Bedauernsformel nicht weiter negativ auffallen. Entscheidender sind die Gründe, warum es nicht zu einer Übernahme kam.
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In meinem Ausbildungszeugnis steht kein Grund, warum ich nicht übernommen wurde. Lediglich, dass ich die Prüfung um ein Jahr verkürzt habe und mit gut abgeschlossen habe. Vielen Dank Herr Schiller, dass Sie sich die Mühe machen!
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Üblicherweise wird der Grund genannt, sofern er zum Vorteil des Zeugnisempfängers/ der Zeugnisempfängerin ausfällt. Unerwähnte Sachverhalte werden daher in der Regel zu Ungunsten des Zeugnisempfängers/ der Zeugnisempfängerin gedeutet (z.B. nicht erfolgte Übernahme aufgrund von Leistungsmängeln).
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