Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: elbstrand am August 05, 2007, 15:23:31 Nachmittag

Titel: Zeugnis während der Elternzeit?
Beitrag von: elbstrand am August 05, 2007, 15:23:31 Nachmittag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte ein Zeugnis während meiner Elternzeit erstellt haben. Ich möchte keine Erwähnung der Elternzeit, lediglich"das Zeugnis wurde auf eigenen Wunsch erstellt". Ich bin seit 2,5 Jahren in Elternzeit. Diese endet 2008. Vielen Dank -MfG, SL
Titel: Zeugnis während der Elternzeit?
Beitrag von: Steffen69 am August 05, 2007, 15:30:46 Nachmittag
Zitat
Vielen Dank.

Wofür? Was ist die Frage :?:
Wenn es um rechtliche Aspekte geht: Urteile zur Erwähnung der Elternzeit im Zeugnis findest du hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
Titel: zeugnis während der elternzeit
Beitrag von: elbstrand am August 05, 2007, 15:46:39 Nachmittag
danke- für die anwort!
es ist bei einem az präsens gefragt und ich möchte jetzt ein arbeitszeugnis, um mich zu bewerben. meine arbeit vor der elternzeit soll beurteilt werden. wahrscheinlich denke ich zu kompliziert und bitte meinen ag einfach um ein zeugnis...
Titel: Zeugnis während Elternzeit
Beitrag von: elbstrand am August 05, 2007, 15:52:48 Nachmittag
also rechtlich darf die elternzeit nicht erwähnt werden- es sei denn, sie ist nach lage und Dauer "erheblich". das verstehe ich nicht. meine elternzeit beträgt die gesetztlichen 3 jahre und mehr nicht. lange genug. ist das als "erheblich" anzusehen? viele grüße
Titel: Zeugnis während der Elternzeit?
Beitrag von: Steffen69 am August 05, 2007, 16:05:27 Nachmittag
Es geht um die Verhältnismäßigkeit.  Wenn eine Mitarbeitern 10 Jahre beschäftig war und vor 8 Jahren ein Jahr in Elternzeit war, ist das für die Leistungsbewertung irrelevant. Wenn jemand seit 3 Jahren beschäftigt ist und seit 2 Jahren in Elternzeit, würde bei Nichterwähung ein falscher Eindruck von der Berufserfahrung entstehen.

Das Zeugnis könnte aber in deinem Fall im Prinzip auch zurückdatiert werden, auf den Zeitpunkt des Beginns der Elternzeit (also z.B. 2004).  Dann müsste die Elternzeit nicht erwähnt werden. Generell ist immer zu empfehlen, ein solches Zeugnis vor Beginn der Elternzeit anzufordern, nicht erst danach. Eine Leistung zu bewerten, zu der man seit drei Jahren keinen Bezug mehr, hat, ist für Arbeitgeber nicht leicht und es schadet der Glaubwürdigkeit der Wertung.