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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: David am August 06, 2007, 13:01:46 Nachmittag

Titel: Was heißt "zu unserer vollsten Zufriedenheit"?
Beitrag von: David am August 06, 2007, 13:01:46 Nachmittag
Hi,

hab mir die Notenskala-Zufriedenheitsgeschichte schon angesehen. Die Bewertung unter meinem Zeugnis passt aber anscheinend nicht rein: "zu unserer vollsten Zufriedenheit" ohne "stets" - ist das eher eine Zwei oder eine Drei?

ciao und viele Grüße,
David
Titel: Was heißt "zu unserer vollsten Zufriedenheit"?
Beitrag von: Steffen69 am August 07, 2007, 14:16:17 Nachmittag
Die Gesamtnote „sehr gut“ wird in der Zeugnisschreibung üblicherweise durch die Aussage „... erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ausgedrückt. Der Note „gut „ entspricht die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Es ist umstritten, ob das Fehlen des Temporaladverbs „stets“ vor der „vollsten Zufriedenheit“ eine leichte Abwertung zur Note 1- bzw. 2+ bedeutet, oder ob es sich (Haarspalterei?)nicht auch um eine leichte Aufwertung der Aussage „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 3) handeln könnte, was als Note 3+  eingeschätzt werden müsste.

Unumstritten ist, dass das Fehlen eines Temporaladverbs beim Zufriedenheitsgrad auf Leistungsschwankungen verweist (= „nicht immer“). Da der Leistungsteil mit seinen Einzelwertungen bereits ausreichend Gelegenheiten bietet, die Noten zu differenzieren (z.B. Bereitschaft Note 1, Fachwissen Note 2, Arbeitsweise Note 1 usw.) empfiehlt es sich, bei der Gesamtnote eine klare Aussage zu treffen (d.h. Gesamtnote 1 oder Gesamtnote 2).