Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: jani am Mai 22, 2006, 14:14:33 Nachmittag

Titel: Was bedeuten diese Formulierungen?
Beitrag von: jani am Mai 22, 2006, 14:14:33 Nachmittag
Hallo liebes Forum,

wie beurteilen sie diese Stellen:

,, Es gelang ihr immer, das Wesentliche schnell zu erfassen und angemessene Lösung herbeizuführen.'' ( ist es nicht die 3 oder sogar 4 Note??)

Oder dies ,, Ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten und Kollegen war stets korrekt '' (denke ich auch 3-4 ??)

Bei Gesamtnote 2 (..die ihr übertragenen Aufgaben hat sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt') finde ich das sehr häftig.


Vielen Dank für Eure Hilfe
Titel: Was bedeuten diese Formulierungen?
Beitrag von: Klaus Schiller am Mai 22, 2006, 15:58:28 Nachmittag
Die Formulierungen "angemessene Lösung" oder "stets korrekt" sind in der Tat unterdurchschnittlich. Generell gilt: Wenn bestimmte Zeugnisaussagen im Widerspruch zueinander stehen, hebt dies den positiven Eindruck auf. Wenn gute Leistungen bescheinigt werden, der Zeugnisaussteller aber z.B. weder dankt, noch das Ausscheiden bedauert, ist das widersprüchliche Zeugnis oft Ergebnis einer Nachverhandlung, bei der nicht alle wesentlichen Aussagen aufgewertet oder ergänzt wurden.

Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Titel: Zeugnis-Widersprüche
Beitrag von: Sunny am Juli 29, 2006, 12:18:25 Nachmittag
Hallo! Ich habe eine Frage zu den Widerprüchen in Zeugnissen!In meinem Zeugnis steht:

Herr .... arbeitete selbständig, präzise und zuverlässig. Er hat selbst unter schwierigen terminlichen Verhältnissen die ihm übertragenen Aufgaben fachlich einwandfrei zu unser Zufriedenheit gelöst.
Sein Verhalten gegenüber Mitgliedern, seinen Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich.
Herr ..... beendet seine Tätiigkeit auf eingenem Wunsch. Wir bedauern seine Entscheidung und bedanken uns für die geleistete Arbeit. Für seinen beruflichen und persönlichen Werdegang wünschen wir ihm alles Gute.

Gibt es da nicht einen Widerspruch ?
.... die ihm übertragen Aufgaben fachlich einwandfrei zu unser Zufriedenheit gelöst. (Das ist doch wohl Note 4-5 ?)
aber dann: "Wir bedauern seine Entscheidung und bedanken uns für die geleistete Arbeit .....

.... und noch eine kurze Frage ! Eine Bekannte erzählte mir, dass man beim Amtsgericht oder Arbeitsgericht eine kostenlose Auskunft über sein Arbeitszeugnis bekommen kann! Stimmt das ?

Für eine kurze Rückantwort wäre ich sehr dankbar !

Gruß Sunny
Titel: Was bedeuten diese Formulierungen?
Beitrag von: Maggy am Juli 30, 2006, 02:53:01 Vormittag
Nein, das ist kein Widerspruch, auch der Satz "Wir bedauern seine Entscheidung und bedanken uns für die geleistete Arbeit " entspricht der Note 4.
 
.... und noch eine kurze Frage ! Eine Bekannte erzählte mir, dass man beim Amtsgericht oder Arbeitsgericht eine kostenlose Auskunft über sein Arbeitszeugnis bekommen kann! Stimmt das ?
Was meinst du mit Auskunft? Es gibt meines Wissens kostenlose Rechtsberatungen in den Bezirksämtern, z.B. zum Arbeitsrecht und sicher auch zu den Möglichkeiten, Klage einzureichen und den Erfolgsaussichten usw.
Aber eine "Zeugnisberatung" - die ja eher eine Sprachberatung ist - in den Gerichten ... das kann ich mir nicht vorstellen. Ruf doch mal bei einem Arbeitgericht an, die werden dir das sicher sagen können.
Ich kann dir (Schleichwerbung  :wink:) aber den Zeugnistest hier bei Arbeitszeugnis.de empfehlen . Kostet nur 16 Euro und sagt dir alles, was du zu deinem Zeugnis wissen musst. Ob sich die Leute, die in Behörden Rechtsberatungen anbieten, so genau mit der Zeugnissprache auskennen, wage ich zu bezweilfeln.
Titel: re
Beitrag von: stefan am August 13, 2006, 10:38:36 Vormittag
Laut Zeugnis hast du nicht mehr gemacht als nötig.