Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Vani am August 08, 2007, 15:03:40 Nachmittag
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Huhu - ich hab vor ´ner Weile ´n Praktikum gemacht und ´nun meine Bescheinigung erhalten.
Allerdings hab ich keine Ahnung ob die nun gut ist oder nich und hoff daß mir jmd von euch helfen kann ^^
Nach einer kurzen Einarbeitungszeit hat Frau XY selbständig Tätigkeiten übernommen und diese zu unsere vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
Wir haben sie als sehr zuverlässige und angenehme Mitarbeiterin kennen und schätzen gelernt und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute!
Ich denk das is mal das wichtigste ...
Mir wurde gesagt daß zu unserer vollsten Zufriedenheit ne 2 is... stimmt das?
Und wie sieht es mit´m Rest aus? ^^
Danke schon im Vorraus ^^
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und nun meine Bescheinigung erhalten
Bescheinigungen sind eigentlich wertfrei. Nur ein PraktikumsZEUGNIS enthält Wertungen. Die "vollste Zufriedenheit" (ohne "stets") verweist auf die Gesamtnote 2+. Aber die ist nur in vollständigen Zeugnissen glaubwürdig.
Die zwei Sätze sind dafür nun eigentlich zu wenig, zumal auch der Verhaltensteil gleich in den Zukunftswunsch übergeht (Wir haben sie als sehr zuverlässige und angenehme Mitarbeiterin kennen und schätzen gelernt und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute!), da fehlen ja noch ein paar Dinge. Du kannst das hiermit vergleichen:
http://www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf