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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: misspiggy am August 09, 2007, 07:48:26 Vormittag

Titel: Beurteilung folgender Absätze im Zeugnis
Beitrag von: misspiggy am August 09, 2007, 07:48:26 Vormittag
Hallo

habe jetzt mein Endzeugnis vom Arbeitgeber bekommen.
War über 20 Jahre im Unternehmen, welches im letzten Jahr verkauft wurde. Aus diesem Grunde bekam ich und viele andere Mitarbeiter die
betriebsbedingte Kündigung

Mein Zeugnis ist aufgebaut

1. alles zu meiner Person

2. daß ich als Mitarbeiterin der Abt. Vtb in der Hauptsache für Auftragser-
fassung und -bearbeitung zuständig war

3. Aufgabenbereich wurde in 8 Punkten aufgezählt

jetzt die 2 Absätze welche meiner Meinung nicht aussagekräftig genug sind

4. Die vielfältigen Aufgabenstellungen nahm XX mit großer Umsicht
und Loyalität wahr und erwies sich als sehr fleißig und zuverlässig.
Sie erledigte alle Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit, zielorientiert und mit großem Engagement.

Ihre freundliche und verbindliche Art wurde von unseren Kunden sehr geschätzt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war
jederzeit einwandfrei.

Das Beschäftigungsverh. endete, da nach Verkauf XXX an die Fa.XXX,
die Abt. Vtb in XX aufgelöst wurde. Wir bedauern, uns von Fr. XXX
trennen zu müssen, danken Ihr für ihre stets sehr guten Leistungen
und wünschen ihr für ihre berufl. und priv. Zukunft alles Gute.

Wäre nett, wenn Ihr kurz Eure meinung schreiben könntet oder Beurteilung
Danke  :roll:  :lol:
Titel: Beurteilung folgender Absätze im Zeugnis
Beitrag von: Mike am August 10, 2007, 19:15:42 Nachmittag
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg  (Abschnitt 5) erörtert wird. Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst.
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden, und zwar in jeweils eigenen, ganzen Sätzen (nicht nur durch die Aneinanderreihung von Schlagworten )

In deinem Zeugnis scheinen viele unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben zu fehlen. Und das Vorhandene sieht nach einem ziemlichen Kuddelmuddel aus. Für 20 Jahre treue Dienste finde ich das eine Frechheit.