Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Pat am Mai 24, 2006, 11:55:59 Vormittag
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Mich würde interessieren, ob es eine rechtliche Grundlage für den Begriff Arbeitszeugnis gibt? Ist die Benutzung dieses Begriffs an bestimmte Kriterien gebunden, z.B. Dauer, Entlohnung etc. D.h. kann ich statt dem Begriff "Praktikumszeugnis" auch "Arbeitszeugnis" verwenden?
Vielen Dank!
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Ein Zeugnis für ein Praktikum wird "Zeugnis" oder eben "Praktikumszeugnis" genannt, ein Zeugnis für eine Arbeitnehmer-Tätigkeit ebenfalls "Zeugnis" oder eben "Arbeitszeugnis". Ein Praktikum ist keine "Arbeit" im Sinne von § 109 GewO (Gewerbeordnung), der den Zeugnisansspruch regelt.
Hoffe, das hilft dir weiter
Mike