Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Pat am Mai 24, 2006, 11:55:59 Vormittag

Titel: Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?
Beitrag von: Pat am Mai 24, 2006, 11:55:59 Vormittag
Mich würde interessieren, ob es eine rechtliche Grundlage für den Begriff Arbeitszeugnis gibt? Ist die Benutzung dieses Begriffs an bestimmte Kriterien gebunden, z.B. Dauer, Entlohnung etc. D.h. kann ich statt dem Begriff "Praktikumszeugnis" auch "Arbeitszeugnis" verwenden?

Vielen Dank!
Titel: Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?
Beitrag von: Mike am Mai 24, 2006, 19:28:18 Nachmittag
Ein Zeugnis für ein Praktikum wird "Zeugnis" oder eben "Praktikumszeugnis" genannt, ein Zeugnis für eine Arbeitnehmer-Tätigkeit ebenfalls "Zeugnis" oder eben "Arbeitszeugnis". Ein Praktikum ist keine "Arbeit" im Sinne von § 109 GewO (Gewerbeordnung), der den Zeugnisansspruch regelt.
Hoffe, das hilft dir weiter
Mike