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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: BM Gast am Mai 26, 2006, 12:18:11 Nachmittag

Titel: Ausstellungsdatum Abschlusszeugnis
Beitrag von: BM Gast am Mai 26, 2006, 12:18:11 Nachmittag
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung und einem damit verbundenen Aufhebungsvertrag wurde ich bis Quartalsende freigestellt. Das Abschlusszeugnis soll nun 2 Wochen vor dem offiziellen Ende ausgestellt werden.
Ist das üblich?
Wie wird dies von einem Bewerbungsempfänger interpretiert?
Lässt sich daran eine Freistellung erkennen?
Impliziert dies eine unfreiwillige Auflösung des Arbeitsvertrages?
Falls die vorzeitige Ausstellung des Zeugnisses neg. ist, muss/kann ich dagegen angehen und die Ausstellung auf das offizielle Ende verlangen?

Bitte um Kommentare und Erfahrungen. Danke!
Titel: Ausstellungsdatum Abschlusszeugnis
Beitrag von: Maggy am Mai 26, 2006, 16:23:50 Nachmittag
Man bekommt ein Zeugnis eigentlich erst am vertragsgemäß letzten Arbeitstag. Das Zeugnis muss die ganze Zeit bewerten, bis zum letzten Tag. Es könnte ja durchaus sein, dass nach der Freistellung und vor dem offiziellen Vertragsablauf erkannt wird, dass der Zeugnisempfänger z.B. das Unternehmen in der Vergangenheit bestohlen hat. Das dürfte ein Zeugnis nicht verschweigen.

Die Frage ist ja nun, ob du das ändern lassen solltest. Ich denke, zwei Wochen sind kein allzu großes Problem. Es könnte ja auch sein, dass du noch Urlaubsansprüche hattest. Wenn du aber bittest darum, dass das Zeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert wird, prüf vorher nochmal genau (z.B. mit der Checkliste), ob sonst alles ok ist, weil man ein Zeugnis nicht mehrmals ändern lassen kann. http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf