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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast07 am Mai 29, 2006, 15:20:29 Nachmittag

Titel: Bitte um kurze Beurteilung zu diesem Zeugnisentwurf!
Beitrag von: Gast07 am Mai 29, 2006, 15:20:29 Nachmittag
Ich habe mein Arbeitszeugnis in den Formulierungen wie nachfolgend schon etwas abgeändert und möchte um kurze Prüfung bitten, ob es ein gutes Zeugnis ist bzw. welchen Eindruck es insgesamt macht. Mir ist leider keine andere Bezeichnung außer "anderen Externen" eingefallen, bin deshalb für jede Idee als Ersatz dankbar!

Danke für Eure Hilfe!


(davor kommt der Aufgabenbereich)

Frau … verfügt über gute Fachkenntnisse sowie eine schnelle Auffassungsgabe. Sie erledigte alle anfallenden Arbeiten überwiegend selbstständig, zügig, gewissenhaft, stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Frau … war eine ehrgeizige und loyale Mitarbeiterin. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets einwandfrei, im Kollegenkreis war sie anerkannt und geschätzt. Gegenüber unseren Kunden und anderen Externen trat Frau … immer höflich und zuvorkommend auf. Ihr Umgang mit unseren Schuldner war stets der Situation angepasst.
Titel: Bitte um kurze Beurteilung zu diesem Zeugnisentwurf!
Beitrag von: Klaus Schiller am Mai 30, 2006, 10:29:03 Vormittag
Die Aussage "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" verweist für sich betrachtet auf die Gesamtnote "sehr gut". Aber eine glaubwürdige Leistungsbewertung darf nicht nur aus zwei Sätzen bestehen. Hier bleiben viele Aspekte unberücksichtigt, insbesondere die Motivation und der Erfolg (= nicht der Rede wert?). Sehr unvorteilhaft ist auch die Formulierung "überwiegend selbstständig, zügig, gewissenhaft", zumal sich das Adverb "überwiegend" (=eingeschränkt) auf alle (!) nachfolgenden Attribute beziehen könnte (=Note 4-5).

Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php