Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: KE am Mai 30, 2006, 09:25:57 Vormittag

Titel: Zeugnis
Beitrag von: KE am Mai 30, 2006, 09:25:57 Vormittag
Mein Arbeitgeber hat im letzten Jahr zwei Niederlassungen zu einer neuen Niederlassung zusammengefügt. Seit diesem Zeitpunkt habe ich jeden Tag einen Arbeitsweg von 250 km - mein Aufgabengebiet hat sich hierdurch aber nicht verändert. Ich werde die Firma nun verlassen. Sollte in meinem Zeugnis erwähnt werden, dass ich an zwei verschiedenen Standorten gearbeitet habe?

Danke
Titel: Zeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am Mai 30, 2006, 10:32:48 Vormittag
Dieser Umstand sollte erwähnt werden, möglich ist die Erwähnung
1) in den Abschnitten Werdegang/ Aufgaben (Namen der Niederlassungen)
2) als Beleg für eine weit überdurchschnittliche Flexibilität
3) als Grund für die Arbeitnehmerkündigung.