Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am August 13, 2007, 21:51:45 Nachmittag

Titel: Unterschrift / Stellung
Beitrag von: gast am August 13, 2007, 21:51:45 Nachmittag
Hallo,

ich habe eine Frage zum Urteil des 9. Senats vom 4.10.2005 - 9 AZR 507/04. Dort stehen u.a. folgende 2 Sätze, die die Unterschrift eines Arbeitszeugnisses betreffen:

[...] Wird das Zeugnis nicht vom Arbeitgeber selbst, seinem gesetzlichen Vertretungsorgan oder im öffentlichen Dienst vom Dienststellenleiter oder seinem Vertreter unterzeichnet, ist das Zeugnis zumindest von einem ranghöheren Vorgesetzten zu unterschreiben. Diese Stellung muss sich aus dem Zeugnis ablesen lassen. [...]

Meine Frage ist nun:
Muss sich die Stellung des Unterzeichners nun auch aus dem Zeugnis ablesen lassen, wenn das Zeugnis vom Diensstellenleiter unterschrieben wurde oder nur dann, wenn es NICHT vom Dienststellenleiter oder seinem Vertreter unterzeichnet wurde?

Herzlichen Dank!
Titel: Unterschrift / Stellung
Beitrag von: Demel am August 15, 2007, 15:09:00 Nachmittag
Rein semantisch würde ich sagen: nur dann, wenn es NICHT vom Dienststellenleiter oder seinem Vertreter unterzeichnet wurde

In den anderen Fällen ist dies meist aus dem Briefkopf zu entnehmen, denn Arbeitgeber oder Dienststellenleiter haben ja eigene Briefbögen, auf denen das Zeugnis gedruckt wird. Und dann steht z.B. irgendwo im Dokument: Geschäfsführer Peter Meier...

Sinnvoll ist es aber, wenn der Rang immer angegeben wird, sonst kann der Leser die Position nicht zuordnen.