Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: scottymhr am Mai 31, 2006, 17:01:25 Nachmittag
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Guten Tag,
hoffentlich kann mir jemand helfen:
Aus betriebsbedingten Gründen (Auftragsmangel) wurde der gesamten Belegschaft gekündigt.
Der Chef hat Zeugnisse ausgestellt, die keinen Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten. Ist das zulässig und wenn nicht, wo steht das?
Vorab schon mal vielen Dank
scottymhr
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Relevante Urteile zu Beendigungsgründen finden Sie in unserer Urteilsdatenbank (http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php), hier heißt es z.B.
Nach dem Grundsatz der Wahrheit kann der Arbeitgeber berechtigt oder sogar verpflichtet sein, eine von ihm ausgesprochene Kündigung im Zeugnis zum Ausdruck zu bringen (z.B. bei Kündigung wegen Betriebsstillegung oder wegen Arbeitsmangels). - BAG 23.6.1960 - 5 AZR 560/58