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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gino am Juni 01, 2006, 16:40:57 Nachmittag

Titel: Zeugnis gut oder schlecht ?
Beitrag von: Gino am Juni 01, 2006, 16:40:57 Nachmittag
Könnten Sie bitte beurteilen ob das Zeugnis gut oder schlecht ist bzw. welche Note es denn nun ist.

Es handelt sich um den Beruf der Buchhalterin.

Wir beschäftigten Frau ..... als Buchhalterin. In dieser Funktion war sie vor allem mit folgenden Aufgaben betraut. ( Es folgen die Aufgaben detailliert)

Frau ..... arbeitete mit hohem Verantwortungsbewusstsein und konnte enstprechend der gestellten Aufgaben den Einsatz von Ressoursen und geeigneten Arbeitsabläufen planen. Auch unter schwierigen Bedingungen konnte sie das Leistungsniveau und die Motivation aufrechterhalten und setzte auch bei wechselnden Anforderungen richitge Ziele und Prioritäten. Frau .... war in der Lage, verständlich und überzeugend zu argumentieren und überzeugte durch ihr sicheres Auftreten und eine positive Ausstrahlung. Insgesamt erledigte Frau .... ihre Aufgaben stets vollkommen selbständig und mit Sorgfalt und Genauigkeit zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Führungskräften, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern war jederzeit einwandfrei. Wir bescheinigen Frau .....
absolute Zuverlässigkeit, Erhlichkeit und Loyalität.

Frau .... verlässt unser Unternehmen am heutigen Tag mit Ablauf ihres befristeten Vertrages. Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Titel: Zeugnis gut oder schlecht ?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 02, 2006, 11:53:38 Vormittag
Das Zeugnis entspricht der Note "befriedigend" es fehlen insbesondere Angaben zur Kompetenz (Wissen/ Weiterbildung) und zum Arbeitserfolg (z.B. Qualität der Ergebnisse). Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Formulierungen wie "konnte das Leistungsniveau und die Motivation aufrechterhalten" verweisen auf eine nur unterdurchschnittliche Arbeitsbereitschaft. Das sehr unvorteilhafte Adverb "insgesamt" wird in der Zeugnissprache zudem generell nur im Sinne von "im Großen und Ganzen, nicht aber im Detail" verstanden und verweist auf eine mangelhafte Leistung. Auch wenn es im vorliegenden Zeugnis wohl im Sinne von "die Leistung zusammenfassend" gemeint ist, sollte eine negative Deutung unbedingt vermieden werden.

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php