Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Fruchtzwerg am August 19, 2007, 11:38:13 Vormittag
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Hallo,
meine Frage.
Darf der ehemalige Arbeitgeber bei telefonischen oder schriftlichen (E-Mail) Anfragen vom potentiellen neuen Arbeitgeber des ausgeschiedenen Mitarbeiters negatives Zeugnis sprechen/geben?
Wie kann man dies in Erfahrung bringen und was kann man dagenen tun?
Vielen Dank !
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Gesetzt den Fall, der Arbeitnehmer C bewirbt sich beim Arbeitgeber B mit einem Zeugnis, das sein ehemaliger Arbeitgeber A ausgestellt hat.
Dann darf A im persönlichen Gespräch gegenüber B zumindest nicht von der Wertung des zuvor erstellten Zeugnisses abweichen. A kann also nicht C ein gutes Zeugnis aussstellen und sich dann bei einer Anfrage von B negativ über C äußern. Wenn A aber ein negatives Zeugnis ausgetellt hat, darf A sich auch im persönlichen Gespräch negativ über C äußern.
Aber wie heißt es so schön: Machen kann man alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen. Die einzige Möglichkeit, solch eine Situation aufzuklären besteht darin, dass B mit C offen über sein Gepräch mit A spricht, was selten der Fall sein dürfte. Dann aber könnte C Schadensersatzansprüche an A stellen.