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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Bea am Mai 11, 2005, 14:28:12 Nachmittag

Titel: Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Bea am Mai 11, 2005, 14:28:12 Nachmittag
Aufgrund einer Betriebsschließung hatten wir die Möglichkeit in eine Transfergesellschaft überzugehen, d. h. wir unterzeichneten einen Aufhebungsvetrag mit der bisherigen Firma und gleichzeitig einen befristeten Vertrag mit der Auffanggesellschaft. Im Arbeitszeugnis steht nun:

"Das Arbeitsverhältnis wurde im Rahmen einer Betriebsschließung im besten Einvernehmen üer Aufhebungsvertrag beendet."

Darf und soll der Aufhebungsvertrag im Zeugnis erwähnt werden?

Vielen Dank für Eure Antwort
Bea
Titel: Aufhebungsvertrag
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 11, 2005, 15:15:40 Nachmittag
Die Formulierung "in beiderseitigem besten Einvernehmen" verweist bereits auf einen Aufhebungsvertrag (oder auch einen Vergleich), ohne dass der Begriff "Aufhebungsvertrag" genannt sein muss.  Eigentlich sollte es also auch in Ihrem Zeugnis heißen: "...in beiderseitigem (!) besten Einvernehmen".  

Es spricht nichts gegen die Erwähnung eines Aufhebungsvertrages, zumal das Fehlen der Beendigungsumstände als Hinweis auf eine Arbeitgeberkündigung gedeutet werden müsste. In der Fachliteratur ist hinsichtlich des Aufhebungsvertrages auch die Variante erwähnt: "Er/ Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch" (=Arbeitnehmerkündigung). Das entspricht zwar nicht ganz der Wahrheit, ist aber auch nicht ganz unwahr: Denn ein Aufhebungsvertrag kommt ja nur mit Zustimmung ("auf Wunsch") des ausscheidenden Arbeitnehmers/ der ausscheidenden Arbeitnehmerin zustande.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de