Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: scottymhr am Juni 07, 2006, 20:24:56 Nachmittag
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Hallo und guten Tag,
hoffentlich kann mir auch diesmal jemand kompetent helfen:
werde in den nächsten Tagen mein Zwischenzeugnis wegen betriebsbedingter Kündigung erhalten.
Muss oder soll oder kann in diesem Zwischenzeugnis
1. der Kündigungsgrund genannt werden (in diesem Fall durch den Arbeitgeber betriebsbedingt)
2. dem Mitarbeiter für die Zusammenarbeit bereits im Zwischenzeugnis gedankt werden
3. dem Mitarbeiter Wünsche für die Zukunft ausgesprochen werden?
Da ich denke, da ein Zwischenzeugnis für Bewerbungen wichtig ist, sollte dieser Passus nicht fehlen, oder liege ich da falsch?
Würde mich über eine Antwort freuen
scotty
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Muss oder soll oder kann in diesem Zwischenzeugnis
1. der Kündigungsgrund genannt werden (in diesem Fall durch den Arbeitgeber betriebsbedingt)
Zwischenzeugnisse werden nur bei ungekündigter Stellung ausgestellt. Du brauchst wohl eher ein Vorläufiges Zeugnis. Darin sollte dann auch der Kündigungsgrund stehen.
2. dem Mitarbeiter für die Zusammenarbeit bereits im Zwischenzeugnis gedankt werden
Ein Vorläufiges Zeugnis enthält alles, was auch ein Abschlusszeugnis enthält - auch den Dank.
3. dem Mitarbeiter Wünsche für die Zukunft ausgesprochen werden?
s.o.