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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Boby am Juni 07, 2006, 21:30:10 Nachmittag

Titel: Zeugnis - Zweifel
Beitrag von: Boby am Juni 07, 2006, 21:30:10 Nachmittag
Hallo,

mein Zeugnis ist nicht besonders gut ausgefallen.
Es fehlen Angaben über Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen, Sprachen.

Was soll ich z.B. von folgenden Formulierungen halten:

"Sie engagierte sich in Projekten und Arbeitskreisen. Sie identifizierte sich mit ihren Aufgaben und setzte sich erfogreich für unser Unternehmen ein.

Sie arbeitete sehr umsichtig, gewissenhaft und genau.

Zu Vorgesetzten, Mitarbeitern pflegte sie stets ein gutes Verhältnis und verhielt sich stets einwandfrei.

Wir danken Frau P für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg."

Welche Frist habe ich für einen Widerspruch?

Danke für die Hilfe!
Titel: Zeugnis - Zweifel
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 08, 2006, 15:01:45 Nachmittag
Die Aussagen beziehen sich auf:

Arbeitsbereitschaft
"Sie engagierte sich in Projekten und Arbeitskreisen. Sie identifizierte sich mit ihren Aufgaben und setzte sich erfogreich für unser Unternehmen ein.

Arbeitsweise
Sie arbeitete sehr umsichtig, gewissenhaft und genau.

Verhalten zu Internen
Zu Vorgesetzten, Mitarbeitern pflegte sie stets ein gutes Verhältnis und verhielt sich stets einwandfrei.

Dank, Zukunftswünsche
Wir danken Frau P für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg."

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Noten lassen sich ganz ohne Kenntnis des Kontextes (Beruf, Aufgaben, sonstige Aussagen) nicht zuordnen, es handelt sich aber mit Ausnahme der guten Verhaltensaussage eher um durchschnittliche Wertungen.

Welche Frist habe ich für einen Widerspruch?
Ich zitiere auch unserer Rubrik „Häufige Fragen“ (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php):  
Wie lange nach Erhalt des Zeugnisses kann man den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern?
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Ergänzung und Berichtigung nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war.
Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen