Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: johannes am August 23, 2007, 21:53:57 Nachmittag
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Was bedeutet die formulierung bestätigen wir ihnen der guten ordnung
halber nunmehr schriftlich?
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bestätigen wir ihnen der guten ordnung halber
Das scheint keine Zeugnisformulierug zu sein, denn darin würde die beurteilte Person nicht direkt angeredet werden ("Ihnen"). Ein Zeugnis wird ja generell in der dritten Person verfasst ("er/sie"), nicht in der zweiten ("Du/Sie").
Abgesehen davon: es gibt Aspekte, die sind selbstverständlich, z.B. ehrlich und pünktlich zu sein. Wenn das in einem Zeugnis trotzdem erwähnt wird, ergänzt man gerne "nur der Ordnung/Vollständigkeit halber", damit nicht der Eindruck entsteht, man könne außer diesen Selbstverständlichkeiten nicht weiteres Positives sagen (im Sinne von "Er war zwar pünktlich am Arbeitsplatz, aber geleistst hat er nichts").
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bestätigen wir ihnen der guten ordnung halber
Das scheint keine Zeugnisformulierug zu sein, denn darin würde die beurteilte Person nicht direkt angeredet werden ("Ihnen"). Ein Zeugnis wird ja generell in der dritten Person verfasst ("er/sie"), nicht in der zweiten ("Du/Sie").
Abgesehen davon: es gibt Aspekte, die sind selbstverständlich, z.B. ehrlich und pünktlich zu sein. Wenn das in einem Zeugnis trotzdem erwähnt wird, ergänzt man gerne "nur der Ordnung/Vollständigkeit halber", damit nicht der Eindruck entsteht, man könne außer diesen Selbstverständlichkeiten nicht weiteres Positives sagen (im Sinne von "Er war zwar pünktlich am Arbeitsplatz, aber geleistst hat er nichts").