Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Andrei Westphal am Juni 07, 2004, 16:41:51 Nachmittag
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Eine Kündigung wurde aus "betriebsbedingten Gründen" ausgesprochen aber vom Arbeitsgericht als unwirksam anerkannt. Durch einen Vergleich wurde gegen Zahlung einer Abfindung auf das Recht der Wiedereinstellung verzichtet.
Welcher Beendigungsgrund sollte nun bestenfalls im Arbeitszeugnis auftauchen? Bleibt es trotz Vergleich bei der Kündigung aus betriebsbedingten Gründen oder gibt es beispielsweise einen Anspruch auf die Formulierung "(der Arbeitnehmer hat das Beschäftigungsverhältnis) auf seinen Wunsch beendet" - oder "endet(e) das Arbeitsverhältnis in gegenseitigen Einvernehmen"?
Vielen Dank für die Unterstützung!
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Die übliche Beendigungsformulierung bei einem Vergleich lautet "Das Arbeitsverhältnis endet im beiderseitigen besten Einvernehmen zum DATUM".
Häufig verwendet wird - sofern der Arbeitgeber dies akzeptiert - in diesen Fällen auch die Formulierung "Er scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus", da ein Vergleich - wie auch ein Aufhebungsvertrag - nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zu Stande kommen kann.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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Dude, right on there bortehr.