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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Diddi am August 30, 2007, 14:40:53 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis - wie lange muss ich warten?
Beitrag von: Diddi am August 30, 2007, 14:40:53 Nachmittag
Wie lange muss ich auf ein Zwischenzeugnis maximal warten? Gibt es rechtliche Grundlagen oder Gerichtsurteile?
Titel: Zwischenzeugnis - wie lange muss ich warten?
Beitrag von: Mike am August 30, 2007, 23:19:14 Nachmittag
Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht. Dies wird hier näher erläutert:
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#12

Wenn das Zwischenzeugnis dringend für eine Neubewerbung benötigt wird und der Arbeitgeber dies weiß, dann sollte er es so schnell wie möglich erstellen. Andernfalls drohen ihm Schadensersatzansprüche gemäß §286 BGB.

Das ist die rechtliche Seite. Die praktische Seite ist, dass viele Arbeitgeber schlichtweg keine Zeit, keine Lust oder keine Ahnung haben. Wenn man dann drängelt oder droht, schadet das nur dem Zeugnistext. Dann sollte man einen eigenen (unterschriftsreifen) Zeugnisentwuf einreichen, den man sich auch bei Diensten wie arbeitszeugnis,.de erstellen lassen kann.