Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Venator am Juni 14, 2006, 13:17:21 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis trotz Übernahme?
Beitrag von: Venator am Juni 14, 2006, 13:17:21 Nachmittag
Hi Leute,

kann ich ein Arbeitszeugnis beantragen, obwohl ich nach dem Ende meiner Ausbildung übernommen werde?

Hintergrund ist der, dass die Festanstellung in einer anderen Abteilung und nicht in der Abteilung der Ausbildung ist.
Die Aufgaben Gebiete während der Ausbildung sollen jedoch nicht untergehen.
Zusätzlich will ich mich weiter bewerben und hätte dazu gerne ein Arbeitszeugnis über meine Leistungen in der Ausbildung.

Grüsse
Titel: Arbeitszeugnis trotz Übernahme?
Beitrag von: Venator am Juni 14, 2006, 13:26:55 Nachmittag
OK ok  vielleicht hab ich doch zu wenig gesucht....

Hab jetzt die Lösung gefunden.
wen es interessiert: http://www.rechtsfindung.com/arbeitszeugnis.html

Zwischenzeugnisse sind immer erlaubt.

Wer trotzdem noch Vorschläge oder einen Kommentag dazu hat, bitte posten

Grüsse
Titel: Arbeitszeugnis trotz Übernahme?
Beitrag von: Mike am Juni 14, 2006, 14:07:31 Nachmittag
Das ist nicht richtig. Für eine Ausbildlung kriegst du kein Zwischenzeugnis, sondern natürlich ein Ausbildungszeugnis.