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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Lara am Juni 16, 2006, 14:49:51 Nachmittag

Titel: Was soll das bedeuten ?
Beitrag von: Lara am Juni 16, 2006, 14:49:51 Nachmittag
Hallo,

ich habe gerade diese Seite entdeckt und mir mal meine Arbeitszeugnisse angeschaut. Eines ist mir jetzt erst ganz besonders aufgefallen.
Ist es wirklich so schlecht wie ich denke ?
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Frau xxxx xxxx xxxx, geboren am xx.xx.xxxx, war vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx als Sachbearbeiterin im Verkauf in unserem Unternehmen tätig.

Bei dieser Anstellung handelte es sich um eine festbefristete Tätigkeit als Mutterschaftsvertretung bis xx.xx.xxxx, die aufgrund der Schwangerschaft von Frau xxxxx vorzeitig nach Ablauf der Schutzfrist nach § 3 MuSCHG am xx.xx.xxxx endete.

Frau xxxx wurden die Tätigkeitsbereiche Auftragserfassung, Lieferterminverfolgung, Erstellung der Warenbegleitpapiere und Rechnungsschreibung übertragen.

Frau xxxx verfügt über eine schnelle Auffassungsgabe. Dies zeigte sich insbesondere an der kurzen Einarbeitungszeit in unserem Hause.

Frau xxxx hat die ihr übertragenen Ausfgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei und vorbildlich.

Wir wünschen Frau xxxx für die Zukunft alles Gute.

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Mir ist gerade erst aufgefallen, dass das Wort Aufgaben falschgeschrieben ist.
Verfasst wurde das Zeugnis vom Geschäftsführer und geschrieben von der Sekretärin.

Vielen lieben Dank

Lara
Titel: Was soll das bedeuten ?
Beitrag von: Mike am Juni 17, 2006, 15:22:24 Nachmittag
Das ist wirklich kein gutes Zeugnis, auch wenn der Satz "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" auf die Gesamtnote 2 verweist.
Z.B. gibt es keinen Hinweis auf Engagement oder Motiviertheit und dann steht das noch "Frau xxxx wurden die Tätigkeitsbereiche ... übertragen", das klingt auch sehr passiv, undynamisch.  
Es wird auch nichts zum Wissen gesagt (z.B. EDV). Größter Mangel ist aber sehr sehr sehr knappe Schluss, ohne einen Dank, ohne eine Bedauern und ohne Beendigungsgrund (der wird nur anfangs angedeutet, eigentlich müsste es am Ende heißen: "Das Arbeitsverhältnis endet zum heutigen Tage..."). Und der Satz "Wir wünschen Frau xxxx für die Zukunft alles Gute" ist auch viel zu knapp um, noch wohlwollend zu klingen.  Also wenns noch nicht spät ist, kannst du das Zeugnis verbessern lassen und dann noch mal zum Arbeitgeber schicken. Nach ca. einem Jahr ist eine Berichtigung laut Gesetz nicht mehr möglich. Hilfe bei der Verbesserung findest du auf Wunsch hier http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php.