Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Katrin am September 05, 2007, 21:18:17 Nachmittag
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unter Bezugnahme auf unser mit dem X und Frau X geführtes Gespräch,
bestätigen wir Ihnen der guten Ordnung halber nunmehr schriftlich, dass Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts aus unserem Unternehmen(31.10.2007), eine Abfindung in Höhe von XXXXX Euro Brutto
erhalten werden.
Bis 31.10.2007 wird das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet.
Bis 31.10.2007 werden Sie an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.
Mit Ihrem Austritt erhalten Sie ein wohlwolllendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis,
welches Ihrem beruflichen Fortkommen dient.
Was bedeutet den guten Ordnung halber nunmehr schriftlich
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Da bist du im falschen Forum, hier geht es um die Zeugnissprache.