Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gabriele am Juni 19, 2006, 19:04:04 Nachmittag

Titel: "zur vollsten Zufriedenheit"
Beitrag von: gabriele am Juni 19, 2006, 19:04:04 Nachmittag
...an der X motiviert teilnimmt und die Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit löst."

Was bedeutet diese Formulierung konkret? Der Superlativ "vollsten" gibt es doch eigentlich grammatikalisch nicht. Wiederum lt. LAG Hamm 23.9.1992 - AZR 573/91 steht "Der sehr guten Leistung entspricht die zusammenfassende Beurteilung "zur vollsten Zufriedenheit".
"Die Tatsache, dass man die "vollste Zufriedenheit" nicht einklagen kann, ändert nichts daran, dass die Formulierung seit Jahrzehnten die gängigste Bescheinigung einer sehr guten Leistung ist, wie das BAG auch bestätigt." Zitag www.arbeitszeugnis.de/faq.php

Isti die Formulierung denn heute wirklich noch aktuell SEHR GUT?
Ich bin verwirrt....
Titel: "zur vollsten Zufriedenheit"
Beitrag von: Mike am Juni 21, 2006, 22:06:04 Nachmittag
Verwirrt sind wir alle  :?  Aber es ist ganz einfach:
Die "vollste Zufriedenheit" (ohne stets) soll die Gesamtnote 1-2 vergeben. D.h. die Leistung war nicht immer lupenrein, ab schon auf sehr hohem Niveau, also besser als gut.  Für eine glatte 1 muss das Temporaladverb dabei sein (stets, jederzeit, immer). Den Superlativ "vollste" gibt es grammatikalisch sehr wohl, so wie es auch "voller" oder "leerer" gibt:

Das erste Glas ist voller als das zweite.
Das dritte ist das vollste.
Alles eine Frage der Relation.
Titel: Sprache und Grammatik
Beitrag von: Mischa am Juni 22, 2006, 09:10:34 Vormittag
Hallo zusammen

alles was Mike sagt, ist korrekt, bis auf eine Kleinigkeit..

das einzigste was falsch ist, ist der Begriff "grammatikalisch"... dieser Begriff bedeutet laut Duden lediglich "die Grammatik betreffernd"

Richtig ist eigentlich der Begriff "grammatisch", dieses Wort bedeutet laut Duden "sprachrichtig"

...so nun habe ich lange genug den "Klugscheisser" gespielt
Titel: "zur vollsten Zufriedenheit"
Beitrag von: Maike am Juni 29, 2006, 13:45:35 Nachmittag
@Micha
dann muss ich auch mal eben Klugscheisser spielen  :roll:

Es heisst das einzige und nicht das einzigste.... *undschnellweg*
Titel: Note 1
Beitrag von: A.M. am Juni 30, 2006, 09:40:54 Vormittag
"Zur vollsten Zufriedenheit" ist Note 1, also sehr gut bewertet.
Note 2 wäre "zur vollen Zufriedenheit"
Note 3 wäre "zur Zufriedenheit"

usw.
Titel: Re: "zur vollsten Zufriedenheit"
Beitrag von: Simpel am März 13, 2009, 10:17:48 Vormittag
Verwirrt sind wir alle  :?  Aber es ist ganz einfach:
Die "vollste Zufriedenheit" (ohne stets) soll die Gesamtnote 1-2 vergeben. D.h. die Leistung war nicht immer lupenrein, ab schon auf sehr hohem Niveau, also besser als gut.  Für eine glatte 1 muss das Temporaladverb dabei sein (stets, jederzeit, immer). Den Superlativ "vollste" gibt es grammatikalisch sehr wohl, so wie es auch "voller" oder "leerer" gibt:

Das erste Glas ist voller als das zweite.
Das dritte ist das vollste.
Alles eine Frage der Relation.
auch schon wieder absoluter QUATSCH:
denn dann wäre z.b. das eine oder andere glas eben NICHT GANZ voll gewesen ...

... somit bleibt es dabei:
vollster als VOLL kann es NICHT sein (sonst wäre es eben NICHT 'ganz voll' gewesen) denn sonst läuft 'es über'  - alles klar ???
Titel: Re: "zur vollsten Zufriedenheit"
Beitrag von: Mike am März 13, 2009, 20:52:57 Nachmittag
Auch "voll" ist relativ. Werden uns zwei die Gläser vollgemacht und du nimmst einen Schluck, ist mein Glas voller als deins. Alles klar? Selbst Thomas Mann verwendet es ("im vollsten Licht"). Mehr dazu steht in der Rubrik "Häufige Fragen" von arbeitszeugnis.de