Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: am Juni 20, 2006, 10:04:16 Vormittag
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Hallo :-)
vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Wir haben einen Mitarbeiter, der bei Bedarf bei uns arbeitet, je nach Auftragslage. Die letzte Beschäftigungszeit betrug einen Monat in diesem Jahr. Voriges Jahr war er auch ein paar Monate bei uns beschäftigt. Nun möchte er für weitere Bewerbungen ein Arbeitszeugnis. Muss ich da vom Arbeitszeitraum nur den einen Monat in diesem Jahr angeben oder soll ich auch auf die Zeit im letzten Jahr mit Bezug nehmen (1 Monat sieht ja net so gut aus, und das Zeugnis ist auch keines von der Sorte "zur vollsten Zufriedenheit")
Reicht eine Kurzfassung wie ich sie unten geschriebn habe, oder muss ich umfassend auf alle PKT.
Fachwissen, Auffassungsgabe u. Problemlösungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative, Belastbarkeit, Denk- und Urteilsvermögen, Zuverlässigkeit, Fachkönnen, Zusammenfassende Leistungsbeurteilung, Beurteilung der pers. Führung und Schlussformulierung
eingehen?
Hier mal ein Entwurf:
Herr xxx, geboren am xxx war vom 23.08.2005 bis 25.11.2005 und vom 02.05.2006 bis 31.05.2006 als Dachdecker in unserem Unternehmen tätig. Das Arbeitsverhältnis war auf die Abarbeitung von Auftragsspitzen ausgerichtet.
Herr xxx hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.
Aus betriebsbedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis mit dem heutigen Tag beendet. Wir bedauern diese Entwicklung , da wir mit Herrn xxx einen guten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft wieder Erfolg und persönlich alles Gute.
Eine schnelle Antwort wäre super, damit ich das Ding heute noch fertig bekomme. Vielen Dank
Sika
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Das ist auf jeden Fall ein sehr schlechtes Zeugnis. Insgesamt mangelhaft würde ich sagen, vor allem weil wirklich alles Wichtige fehlt (sogar die Aufgaben ?!) und wegen des ironischen Schlussteils ("wieder Erfolg"). Ich weiß nicht, ob das deine Absicht ist, aber denk dran, dass du verpflichtet bist, wohlwollend zu urteilen und dem armen Mann sein Fortkommen nicht unnötig zu erschweren. Du kannst ein Zeugnis auch bei Arbeitzeugnis.de erstellen lassen.
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Hallo Gast,
ist ja auch mein erster Entwurf gewesen und deshalb frage ich ja hier. Die Aufgaben habe ich schon noch reingeschrieben und wenn der Chef sagt befriedigend bis mangelhaft, kann ich nicht von mir aus ein sehr gut draus machen :?
Der "ironische" Schlußsatz steht übrigens so als Textbaustein in einschlägiger Literatur für eine Note 2! :(
Sika
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Der "ironische" Schlußsatz steht übrigens so als Textbaustein in einschlägiger Literatur für eine Note 2
Das glaube ich ja nicht so recht. Wie nennt sich denn diese "einschlägige Literatur"?