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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Letonin am September 11, 2007, 19:29:12 Nachmittag

Titel: Was bedeutet: zu unserer vollsten Zufriedenheit?
Beitrag von: Letonin am September 11, 2007, 19:29:12 Nachmittag
Hab meine Praktikumsbescheinigung bekommen. Es wird aufgezählt was ich gemacht habe und dann kommt:

Dabei überzeugte er durch ein sehr engagiertes und selbständiges Arbeiten sowie eine schnelle Auffassungsgabe. Seine Aufgaben erfüllte er zu unserer vollsten Zufriedenheit

Ich habe viele Seiten durchsucht aber keine eindeutige Antwort darauf gefunden. Mal heißt es befriedigend, dann bei wikipedia gut und dann unter einem anderen Link heißt das sehr gut bis gut. Anscheinend gibt es für diese Formulierung keine eindeutige Zuweisung.

Würde gerne nun wissen was das bedeutet  :roll:
Titel: Was bedeutet: zu unserer vollsten Zufriedenheit?
Beitrag von: Katrin62 am September 12, 2007, 09:44:09 Vormittag
Die Gesamtnote „sehr gut“ wird in der Zeugnisschreibung üblicherweise durch die Aussage „... erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ausgedrückt. Der Note „gut „ entspricht die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Es ist umstritten, ob das Fehlen des Temporaladverbs „stets“ vor der „vollsten Zufriedenheit“ eine leichte Abwertung zur Note 1- bzw. 2+ bedeutet (das ist die häufigste Deutung), oder ob es sich nicht auch um eine leichte Aufwertung der Aussage „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 3) handeln könnte, was als Note 3+  eingeschätzt werden müsste. Unumstritten ist, dass das Fehlen eines Temporaladverbs beim Zufriedenheitsgrad auf Leistungsschwankungen verweist (= „nicht immer“). Da der Leistungsteil mit seinen Einzelwertungen bereits ausreichend Gelegenheiten bietet, die Noten zu differenzieren (z.B. Bereitschaft Note 1, Fachwissen Note 2, Arbeitsweise Note 1 usw.) empfiehlt es sich, bei der Gesamtnote eine klare Aussage zu treffen (d.h. Gesamtnote 1 oder Gesamtnote 2).

Was mir noch auffällt: Der Leistungsteil formuliert eigentlich nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Lern- und Arbeitsbereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und im Praktikum erlangtes Fachwissen (Abschnitt 3). Die praktische Umsetzung dieser drei Aspekte wird dann mit der Lern- und Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Eine bloße Aneinanderreihung von Schlagworten - "sehr engagiertes (A1) und selbständiges (A4) Arbeiten sowie eine schnelle Auffassungsgabe" (A2) - ist keine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen. Jeder Leistungsabschnitt sollte in einem eigenen Satz bewertet werden, wobei der Schwerpunkt auf dem erlangten Wissen liegt, denn das ist ja der Sinn eines Praktikums.