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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tim am Mai 19, 2005, 17:39:53 Nachmittag

Titel: Ausbildungszeugnis Groß und Außenhandel
Beitrag von: Tim am Mai 19, 2005, 17:39:53 Nachmittag
Hallo zusammen.

Ich soll mir einen Entwurf für mein Arbeitszeugnis erstellen mit der Gesamtnote 2. Hier nun der Entwurf und meine Frage, was verbesserungsfähig ist.

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Herr S., geboren am 10. Mai 1984, trat am 1. August 2003 in unser Unternehmen ein und absolvierte eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, die er am 02. Juni 2005 erfolgreich bestand.

Während seinr Ausbildung arbeitete Herr S. in den folgenden Abteilungen:

-Telefonzentrale
-Einkauf
-Verkauf
-Versand
-Lager
-Buchhaltung

Herr S. war sehr lernmotiviert und zeigte bei allen Ausbildungsinhalten eine ausgezeichnete Auffassungsgabe. Er hat sich mit gutem Erfolg alle Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet, und führte seine Aufgaben zunehmend selbstständig und eigenverantwortlich aus. Seine Leistungen waren stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten zu Vorgesezten und Mitarbeitern war stets vorbildlich, gegenüber Geschäftspartnern trat er höflich, sicher und gewandt auf.

Wir freuen uns Herrn S. als festen Mitarbeiter in der Buchhaltung zu übernehmen.

Düsseldorf, 02. Juni 2005
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Vielen Dank für Eure Hilfe
Titel: Ausbildungszeugnis Groß und Außenhandel
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 19, 2005, 19:08:41 Nachmittag
Das Zeugnis ist sehr knapp verfasst und umfasst gerade mal einen Halbsatz pro Leistungsaspekt. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf

Die Telefonzentrale, an erster Stelle genannt, wäre als Haupteinsatzbereich im Gegensatz zu Ein- und Verkauf eher ungewöhnlich. Auch wäre es hilfreich, wenn die konkreten Aufgaben genannt wären, z.B. in der Telefonzentrale. Die Aussage "Seine Leistungen waren stets zu unserer vollen Zufriedenheit" ist stilistisch ungewöhnlich, korrekt wäre: "Er hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet" oder "Er hat durch seine Leistungen das in ihn gesetzte Vertrauen stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt".
Ansonsten entspricht das Zeugnis aber der Note 2.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de