Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Thomas am September 18, 2007, 22:22:16 Nachmittag

Titel: Überschrift u. Einleitung für studienbegl. Tät. als Berater?
Beitrag von: Thomas am September 18, 2007, 22:22:16 Nachmittag
Hallo,

habe für ein Unternehmen neu gegründetes Unternehmen ein Vertriebskonzept entwickelt, Ratschläge zur Produktgestaltung und -plazierung gegeben, sowie die Mitarbeiter zu Messeauftritten begleitet und diese vor- und nachbereitet.

Ich habe mit den Geschäftsführern vereinbart, dass ich dafür ein Referenzschreiben bekomme. Nun bin ich dabei, es nach den Richtlinien für Arbeitszeugnisse zu verfassen.

Frage mich nun, ob

(1) "Arbeitszeugnis" als Überschrift passt, oder "Referenzschreiben" o.a. besser wären, und

(2) die Einleitung "Herr (Name), geb. am (Datum) in (Geb.Ort) war in der Zeit von Juni 2006 bis Juli 2007 für unser Unternehmen als freier Mitarbeiter tätig." so in Ordnung geht. Insbesondere ob das Datum so unpräzise angebbar ist und ob die Bezeichnung "freier Mitarbeiter" elegant genug gewählt ist.

Kann mir jemand Tipps geben?

Herzlichen Dank!

MfG

Thomas
Titel: Überschrift u. Einleitung für studienbegl. Tät. als Berater?
Beitrag von: Steffen69 am September 19, 2007, 00:08:31 Vormittag
Das ist keine einfache Frage bzw. die Antwort ist erst recht nicht einfach.
Mit dem Zeugnisanspruch ist das so eine Sache. Den haben eigentlich nur abhängig Beschäftigte. Denn einem freien Mitarbeiter ist niemand weisungsbefugt, also kann auch niemand seine Leistung beurteilen. Diese Sicht hat sich aber in den letzten Jahren verändert (Stichwort Scheinselbständigkeit), so dass auch Quasi-Arbeitnehmern ein Zeugnisanspruch zugestanden wird. Was du beschreibst klingt für mich aber nochmal anders, eher nach "Unternehmensberatung", nicht nach freier Mitarbeit. So als war das Unternehmen im Grunde dein Kunde.

Als solch ein Selbständiger und Nicht-Arbeitnehmer kannst du natürlich eine Referenz bekommen, aber die sollte nicht als "Arbeitszeugnis" überschrieben sein und auch nicht in der Zeugnissprache verfasst sein. Generell: Eine Referenz ist ein Empfehlungsschreiben, es gibt dafür keine rechtlich verbindlichen Vorgaben.