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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: am Mai 20, 2005, 11:09:03 Vormittag

Titel: zu schlecht bewertetes arbeitszeugnis
Beitrag von: am Mai 20, 2005, 11:09:03 Vormittag
Hallo, liebe Leute!

Ich habe vor ein paar Tagen ein Arbeitszeugnis bekommen, was meiner Meinung nicht ganz der Wahrheit entspricht. Ich habe vor, meinen Arbeitgeber darauf anzusprechen, wüsste aber vorher gern, was so dadrin wirklich verschlüsselt ist. Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. danke im voraus

Hier ist es:

Frau Olga Martens, wohnhaft in ..., war von ... bis ... bei uns als Bauzeichnerin tätig.

Zu ihren Aufgabengebieten gehörten ...

Mit den Leistungen von Frau Martens waren wir vorbehaltlos zufrieden, da wir sie stets voll belasten konnten. Frau Martens hat auf Anweisung entsprechende Arbeitspläne in unserem Hause erstellt.

Als Mitarbeiterin schätzen wir Frau Martens sehr, weil ihr Arbeitsstil verbindlich und der persönliche Umgang mit den Kollegen immer freunlich und korrekt war.

Wir wünschen Frau Martens auf ihrem weiteren beruflichen Weg viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift
Titel: zu schlecht bewertetes arbeitszeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 20, 2005, 11:59:14 Vormittag
Das Zeugnis liest sich nicht sehr vorteilhaft. Es ist ausgesprochen knapp formuilert, zahlreiche wichtige Angaben fehlen, z.B. dynamische Attribute wie motiviert, engagiert, Aussagen zum Wissen,  zur Sorgfalt, zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten usw.

Abwertende Aussagen wie "da wir sie stets voll belasten konnten" oder "auf Anweisung" sowie das Fehlen von Dank und Bedauern unterstreichen den Eindruck eines wenig erfolgreichen Arbeitsverhältnisses. Insgesamt handelt es sich also im ein Zeugnis der Note 4-5.
Aber auch formal weist das Zeugnis Mängel auf, so gehört der Vermerk "Mit freundlichen Grüßen" in einen Brief, keinesfalls aber in ein Zeugnis.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de