Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: claudi am September 22, 2007, 13:05:07 Nachmittag

Titel: Meinung zum Zwischenzeugnis
Beitrag von: claudi am September 22, 2007, 13:05:07 Nachmittag
Hallo Ihr lieben!
ich brauche meinungen über mein zwischenzeugnis welches ich beantragt habe, weil ich gekündigt worden bin. ob ich es ändern soll!

Frau xy erledigt alle ihr übertragenen arbeiten zu unserer vollen zufriedenheit.
sie zeigt Fleiss und eifer und führt ihre Aufgaben gewissenhaft mit umsicht und engagement aus.

die qualität ihrer arbeit erfüllt hohe ansprüche. sie ist jederzeit pflichtbewusst und zuverlässig.

ihr verhalten zu vorgesetzten und kollegen ist vorbildlich. Wegen ihres stets freundlichen und hilfsbereiten wesens hat sie sich acuh bei mandanten grosse Sympathien erworben.

die programme werden von Frau xy souverän angewendet.

von den ihr angebotenen fortbildungsm. macht frau xy regelmässig gebrauch.

das war alles ich bin seit 2002 da und bin steuerfachangestellte.

liebe grüsse und danke
Titel: Meinung zum Zwischenzeugnis
Beitrag von: Maggy am September 22, 2007, 21:11:02 Nachmittag
Da stellen sich eine Menge Fragen. Insgesamt wirkt das sehr unstrukturiert. Stehen die Sätze  "Die Programme werden von Frau xy souverän angewendet" und "von den ihr angebotenen fortbildungsm. macht frau xy regelmässig gebrauch" tatsächlich erst hinter dem Verhaltensteil? Das gehört natürlich nicht ans Ende des Zeugnisses, sondern in den Leistungssteil. Und was ist mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen? Fehlen die?  Was ist mit Kenntnissen und Fähigkeiten? Werden die nicht erwähnt? Hier mal die Übersicht:

Zitat
Der Leistungsteil eines wohl geordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.


Der Satz "zu unserer vollen zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote 3, aber die würde ich in einem so knappen Zeugnis nicht für glaubwürdig halten.  Ich würde mich auf jeden Fall um eine Verbesserung kümmern. Du kannst dich bei der Zeugnishotline dazu beraten lassen: 01805/767 427 (14ct/min).