Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast AH am Mai 20, 2005, 17:20:21 Nachmittag
-
Frau ........., geb am ....., wohnhaft......
Frau ....... war in unserer Praxisgemeinschaft als Arzthelferin seit dem 01.07.2003 - 30.06.2005 beschäftigt.
Frau ....... war im Rahmen ihrer Tätigkeit in allen Bereichen einer orthopädischen Praxis eingesetzt, diese beinhalten insbesondere
die Patientenaufnahme
Praxis-EDV incl. Textverarbeitung
EDV Praxisabrechnung
die Terminierung
das Anlegen von Verbänden, insbesondere Gipse, Tape´s etc.
physikalische Therapie
Skelettradiologie des orthopädischen Fachgebietes
die Bereitstellung von Injektionen jeglicher Art
Vorbereitung und Durchführung von Infusionen und Injektionen sowie Blutentnahmen
Überwachung von Patienten im Rahmen der schmerztherapeutischen Spezialbehandlung auf orthopädischem Fachgebiet
Anleitung und Ausbildung der Auszubildenden
In der gesamten Zeit lernten wir Frau ..... mit fundiertem Fachwissen und guten Fähigkeiten, diese umzusetzen, kennen. Sie arbeitete weitgehend selbständig mit stets gleichbleibendem Interesse an der Arbeit und am Patienten. Ihr übertragene Aufgaben wurden mit großer Sorgfalt erledigt und sie zeigte sich bei den ihr übertragenen Aufgaben sehr zuverlässig. Sie hat die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt. Gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern verhielt sich Frau ...... jederzeit höflich und zuvorkommend und ist stets zur Zusammenarbeit bereit.
Frau ....... hat die Fachkunde nach der RöV erworben.
Die Loyalität zur Praxisgemeinschaft war nie zu beanstanden.
Unterschrieben vom Personalchef !
-
Die Leistungszusammenfassung ("zu unserer Zufriedenheit") entspricht der Gesamtnote "ausreichend" (Note 4). Der Begriff „Interesse“ findet in dieser Form eigentlich nur in Ausbildungs- und Praktikumszeugnissen Verwendung, denn "Interesse an der Tätigkeit" sollte eine selbstverständliche Grundvoraussetzung für die Ausübung eines Berufes sein.
Für eine Arzthelferin ist eine nur "weitgehend" selbständige Arbeitsweise unvorteilhaft, auch fehlen dynamische Attribute wie engagiert, motiviert.
Aussagen wie "Ihr übertragene (!) Aufgaben wurden (!) ... erledigt und ... bei den ihr übertragenen (!) Aufgaben ..." erwecken ebenfalls den Eindruck einer geringen Eigenmotivation.
Die Stellenbeschreibung wirkt sehr uneinheitlich, mal mit (die Patientenaufnahme), mal ohne Artikel (Praxis-EDV), wobei "Praxis-EDV" keine Aufgabe, sondern ein Arbeitsmittel darstellt. Auch "physikalische Therapie" ist keine Aufgabe.
Ich empfehle Ihnen, beim Arbeitgeber eine aufgewertete Zeugnisfassung einzureichen. Unter unseren Musterzeugnissen finden Sie ein Zeugnis "Arzthelferin" in den Noten 1 und 2, das Ihnen als Vergleich dienen kann (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/musterzeugnisse_eingang.php).
Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
-
Eine Frage: Haben die Musterzeugnisse, die man sich runterladen kann, eine "persönliche Würdigung" oder sind es Zeugnisse, die nur aus Standardformulierungen bestehen?
-
Die Musterzeugnisse sind auf das jeweilige Qualifikationsprofil (hier: Arzthelferin) abgestimmt und so gesehen individuell. Auf die Persönlichkeit des jeweils Beurteilten aber kann ein Muster leider nicht abgestimmt sein. Wie gesagt, es ist nur ein Muster. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer sehr pesönlichen Würdigung behilflich, wenn Sie es wünschen, siehe "http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php").
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de