Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am Juni 28, 2006, 06:30:31 Vormittag

Titel: Ich glaube ich sollte mich ärgern?! Bitte mal prüfen.
Beitrag von: gast am Juni 28, 2006, 06:30:31 Vormittag
Hallo ........
......ich arbeite in einer Bank und habe dort eine hohe Kreditkompetenz und Handlungsvollmacht. Diese wird in meiner Beurteilung zwar mit einem Datum aufgezählt, aber nicht drauf eingegangen. Das Verhältnis zum Chef und zu den Kollegen ist super. Ich habe mir nicht´s zu Schulden kommen lassen.

Ich möchte mich umorientieren und so hatte ich um ein Zwischenzeugnis gebeten. .... schaut doch mal drüber und sagt mir, was nicht korrekt ist. Ich habe nur ganz gefährliches Halbwissen.

Zitat: Zur Ausübung Ihrer Tätigkeit erteilten wir Fr. XXX Kreditvollmacht und ernannten sie per xx.xx.xxxx zur Handlungsbevollmächtigten.

Fr.XXX ist eine sehr engagierte Mitarbeiterin, die sich jeweils umfassend in ihre Aufgabengebiete eingearbeitet hat. Sie verfügt über gute Fachkenntnisse, die sie mit Erfolg in der Praxis anwendet. Die vereinbarten Ziele werden von ihr beharrlich verfolgt. Sie arbeitet selbständig, systhematisch und gewissenhaft, so dass wir mit ihren Leistungen voll zufrieden sind.

Gegenüber Vorgesetzten und Kollegen tritt Fr. XXX aufgeschlossen, freundlich und lösungsorientiert auf. Auch ihr Verhalten gegenüber Kunden und Zuführern ist gut. Ihre betriebliche Führung ist einwandfrei.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Fr.XXX ausgestellt.



Ich halte dies für eine Frechheit, da ich außer die ambitionierten Ziele des Unternehmens nicht zu erfüllen, mir nichts zu schulden kommen lassen habe. Und ich halte fast 5 MIO€ Absatz an Baufinanzierungen für kleine Selbstnutzer nicht für grottenschlecht, es reicht nur meinem Arbeitgeber nicht. Mein Chef wollte sich für ein gutes Zeugnis einsetzen, um mir eine neue Chance auf dem harten Arbeitsmarkt nicht zu verbauen.  Ich denke, dass das höchstens eine Note 4 ist und ich mich damit nirgends bewerben sollte. Außerdem fehlen doch die Passagen Arbeitsbereitschaft/Arbeitsbefähigung und Arbeitserfolg, oder? Und ist das weglassen von diesen wichtigen Beurteilungspunkten nicht superschlecht, wenn ich mit Kompetenzen ausgestattet bin?

.... Bitte helft mir und vielen Dank für Eure Meinungen...
Sabine
Titel: Ich glaube ich sollte mich ärgern?! Bitte mal prüfen.
Beitrag von: Timo am Juni 29, 2006, 00:48:34 Vormittag
Ich halte dies für eine Frechheit, da ich außer die ambitionierten Ziele des Unternehmens nicht zu erfüllen, mir nichts zu schulden kommen lassen habe.
Das ist im Zeugnis erkennbar: "Die vereinbarten Ziele werden von ihr beharrlich verfolgt" ... aber nicht erreicht!

Ich denke, dass das höchstens eine Note 4 ist...
Es ist insgesamt eine 3, wenn auch sehr knapp; aber "gut" ist auch das nicht.

Außerdem fehlen doch die Passagen Arbeitsbereitschaft/ Arbeitsbefähigung und Arbeitserfolg, oder?
Arbeitsbereitschaft: ist eine sehr engagierte Mitarbeiterin
Arbeitserfolg: Die vereinbarten Ziele werden von ihr beharrlich verfolgt...
Arbeitsbefähigung fehlt.

Hier noch zwei Linktips:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php