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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Daniela am Mai 22, 2005, 19:58:39 Nachmittag

Titel: ^Was soll ich davon halten?
Beitrag von: Daniela am Mai 22, 2005, 19:58:39 Nachmittag
Hallo,

Mich interessiert die Interpretation folgender Textstelle aus meinem Zeugnis:

Frau... führte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Sie war aufgrund ihres guten Fachwissens in der Lage, die anfallenden Aufgaben schnell, pünktlich und exakt mit der gebotenen Präzision zu erledigen. Besonders hervorzuheben war ihr Fleiß und ihre hohe Arbeitsbereitschaft.
Im Umgang mit Bürgern/-innen zeigte sie sich aufgeschlossen und war in der Lage, sich auch in schwierigen Situationen entsprechend durchzusetzen.
Frau... hatte zu Kollegen/-innen sowie den Vorgesetzten ein gutes und kollegiales Verhältnis. Sie trat hierbei kooperativ, hilfsbereit und angemessen auf.

Danke im voraus

Daniela
Titel: ^Was soll ich davon halten?
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 22, 2005, 20:27:32 Nachmittag
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Bereitschaft:
Besonders hervorzuheben war ihr Fleiß und ihre hohe Arbeitsbereitschaft.

Befähigung:
in der Lage, die anfallenden Aufgaben schnell, pünktlich und exakt mit der gebotenen Präzision zu erledigen.

Fachwissen:
Sie war aufgrund ihres guten Fachwissens in der Lage,

Leistungszusammenfassung:  
Frau... führte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Verhalten:
Im Umgang mit Bürgern/-innen zeigte sie sich aufgeschlossen und war in der Lage, sich auch in schwierigen Situationen entsprechend durchzusetzen. Frau... hatte zu Kollegen/-innen sowie den Vorgesetzten ein gutes und kollegiales Verhältnis. Sie trat hierbei kooperativ, hilfsbereit und angemessen auf.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Die Gesamtnote des Zeugnisses ist "befriedigend" (Note 3). In der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache sind Aussage wie z.B. "mit der gebotenen (!) Präzision" oder "Sie trat hierbei ... angemessen (!) auf" nur eine Bescheinigung der Mindestanforderungen.
Die Aussage "...in der Lage, die anfallenden Aufgaben schnell, pünktlich und exakt mit der gebotenen Präzision zu erledigen" sagt nicht aus, dass die Beurteilte diese Fähigkeit auch praktisch umgesetzt und tatsächlich schnell und präzise gearbeitet hat. Die Arbeitsweise und der Arbeitserfolg werden also nicht bewertet.  
 
Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird. Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de