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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mehring am Oktober 05, 2007, 08:37:30 Vormittag

Titel: Frage zum Zwischenzeugnis
Beitrag von: Mehring am Oktober 05, 2007, 08:37:30 Vormittag
Hallo,

ich bräuchte mal Meinungen.  :wink:
Ich habe mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, welches auf 2 DINA 4 Seiten verteilt ist. Mein Arbeitgeber hat das Zeugnis mit einem Klammeraffen getackert, so das ich es nicht kopieren konn, ohne oben die häßliche Ecke zu haben. Gibts dazu irgendeine Regelung?
Dann fehlen am Schluß sämtliche Wünsche, wie z.B. wir bedanken uns und wünschen noch weiter gute Zusammenarbeit. Es ist ja nicht so das ich die Firma verlasse, ich habe wegen Wechsel des Vorgesetzten um ein Zeugnis gebeten. Gehört da auch der Grund rein? Und habe ich Anspruch auf Dank und Wünsche?

Lieben Dank für eure Hilfe!
Titel: Frage zum Zwischenzeugnis
Beitrag von: Maggy am Oktober 05, 2007, 16:19:29 Nachmittag
Es ist nicht üblich, Zeugnisse zu tackern. Normalerweise kannst du ein "ungetackertes" Zeugnis verlangen. Aber wenn du dich eh nicht damit bewerben willst, ist es ja eigentlich egal.

Der einfache Weg, die Klammer bei Kopien "unsichtbar" zu machen ist: du öffnest die Klammer vorsichtig, koppierst die Seiten einzeln und stellst, wenn die Klammerstelle immer noch sichtbar ist, den Kopierer etwas heller. Am Ende steckst du die Klammer vorsichtig wieder rein und schließt sie.  

Ein Dank und ein Wunch nach einer weiteren Zusammenarbeit ist schon üblich. Aber das zählt zu den weniger relevanten denkbaren Mängeln. Wie gesagt, wenn man ohnehin weiter mit dir zusammenarbeiten möchte und das Zeugnus nur "für die Akten" ist,  muss man darauf im Zeugnis nicht extra hinweisen. Die relevanteren Mängel werden in der Checkliste abgefragt, siehe oben.