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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Janette am Mai 23, 2005, 11:52:25 Vormittag

Titel: Wie sind die beide Sätze zu deuten?
Beitrag von: Janette am Mai 23, 2005, 11:52:25 Vormittag
Hallo,

in meinem Arbeitszeugnis stehen folgende Sätze mit drin. Welcher Wertung entsprechen diese?

"Die Bearbeitung erfolgte zügig und qualitativ sehr gut bis gut.

Sie zeichnet eine rasche Auffassungsgabe und Urteilsfähigkeit aus. "

Danke im Vorraus.
Titel: Wie sind die beide Sätze zu deuten?
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 23, 2005, 12:54:33 Nachmittag
Die Aussagen beziehen sich auf die Arbeitsweise ("Die Bearbeitung erfolgte zügig"), den Arbeitserfolg ("...und qualitativ sehr gut bis gut") und die Arbeitsbefähigung ("Sie zeichnet eine rasche Auffassungsgabe und Urteilsfähigkeit aus"). Für sich betrachtet entsprechen die Aussagen in etwa der Note 2.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Sicher wäre nicht nur eine zügige, sondern auch eine gründliche Aufgabenerledigung wünschenswert. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de