Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Lucy am Juli 04, 2006, 15:35:10 Nachmittag
-
Hallo zusammen,
in meinem Arbeitszeugnis wurde mir nichts für die weitere Zukunft gewünscht,
als Abschlußsatz stand da :
Ich bedanke mich bei Frau..... für die sehr gute Arbeit und bedauere, das sie uns betriebsbedingt verlassen wird.
Ist das nun gut oder nicht ganz so gut, bin etwas verunsichert ß
LG Lucy
-
In Zeugnisbüchern steht der Ausdruck "wir bedanken uns" (statt "wir danken ihr") meist bei der Note 4. Zukunftswünsche dürfen in einem glaubwürdigen guten Zeugnis auch nicht fehlen.
-
Hallo Mike,
ich bin völlig entsetzt, danke dir aber trotzdem für deine Antwort :cry:
Mein Arbeitgeber war sehr zufrieden mit mir und hat mir glaubwürdig versichert, das wäre ein gutes Zeugnis-er sagte sogar, wenn sich die Aussichten verbessern würden, würde er mich auf jeden Fall zurückholen.
Lucy
-
Ein (sehr) gutes Zeugnis kann man auch vor Gericht erstreiten, aber auf die Zukunftswünsche hat man keinen Rechtsanspruch. Muss man es halt dem Arbeitgeber überlassen, was er einem wünscht. Deshalb ist es wichtig, dass sie vorhanden sind.