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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: K. Fragezeichen am Oktober 12, 2007, 10:52:08 Vormittag

Titel: textlicher Aufbau des Arbeitszeugnisses
Beitrag von: K. Fragezeichen am Oktober 12, 2007, 10:52:08 Vormittag
Hallo,

ich habe mich ein wenig mit dem Thema Arbeitszeugnis auseinandergesetzt und habe zum Aufbau ein paar Fragen:

Es heißt (in "das Arbeitszeugnis" von Schleßmann), dass bei der Tätigkeitsbeschreibung die bedeutendere Tätigkeit vorangestellt werden muss; ansonsten wird es negativ ausgelegt. Was ist aber, wenn jemand erst mit der Zeit bedeutendere Aufgaben/ Positionen übernommen hat? Sollte dann trotzdem die "bedeutende", später übernommene Tätigkeit am Anfang stehen? Wäre es hier nicht sinnvoller, den Werdegang in zeitlicher Reihenfolge zu beschreiben, auch wenn das "Bedeutende" dann zum Schluss kommt?

Steht das Gesamturteil bei der Leistungsbeurteilung vor oder nach den berufsspezifischen Merkmalen? Müssen die berufsspezifischen Merkmale unbedingt Nennung finden bzw. wird es negativ ausgelegt, wenn in diesem Teil nur Standardsätze stehen? Wird es negativ ausgelegt, wenn nicht jede Aufgabe oder Tätigkeit, die in der Tätigkeitsbeschreibung genannt wurde, auch in der Leistungsbeurteilung ein explizites Pendant aufweist?

Danke schon einmal für die Beantwortung meiner Fragen!

Viele Grüße
K.
Titel: textlicher Aufbau des Arbeitszeugnisses
Beitrag von: Mike am Oktober 12, 2007, 11:15:38 Vormittag
Hier ein Überblick über die Struktur:
Die übliche Reihenfolge ist (siehe auch Abschnitt A): Einleitung („trat am ... Bei uns ein...“), Werdegang, Stellenbeschreibung, Leistungsteil und Verhaltensteil, Beendigungsformel. Der Leistungsteil formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.

Zitat
Was ist aber, wenn jemand erst mit der Zeit bedeutendere Aufgaben/ Positionen übernommen hat?

Es werden ja nicht alle Aufgaben hintereinander weg genannt, sondern erst die Position und dann die entsprechenden Aufgaben. Wenn innerhalb einer Position immer verantwortungsvollere Tätigkeiten übernommen wurden, kann man entweder die Wichtigsten zuerst nennen oder einen entsprechenden Satz ergänzen.

Zitat
Wäre es hier nicht sinnvoller, den Werdegang in zeitlicher Reihenfolge zu beschreiben.

Das ist ja so, der Werdegang wird chronologisch beschrieben.

Zitat
Steht das Gesamturteil bei der Leistungsbeurteilung vor oder nach den berufsspezifischen Merkmalen?

Mit "berufsspezifischen Merkmalen" meinst du die Leistungsbewertung?
Dann steht das Gesamturteil am Ende.

Zitat
Müssen die berufsspezifischen Merkmale unbedingt Nennung finden bzw. wird es negativ ausgelegt, wenn in diesem Teil nur Standardsätze stehen?

Das hängt vollkommen von der Position und den Standardsätzen ab. Schleßmann nennt nur sehr allgemeine Vorschläge, die sich für eine verantwortungsvolle Position nicht gut eignen.  

Zitat
Wird es negativ ausgelegt, wenn nicht jede Aufgabe oder Tätigkeit, die in der Tätigkeitsbeschreibung genannt wurde, auch in der Leistungsbeurteilung ein explizites Pendant aufweist?

All diese Fragen sind berechtigt, aber um Zeugnisse stilsicher und überzeugend formulieren zu können benötigt man jahrelange Erfahrung.
Daher guibt es ja auch den Zeugsnierstellungsservice von arbeitszeugnis.de. Eine pauschale Antwort dieser Frage ist leider nicht möglich.