Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jens am Oktober 12, 2007, 22:23:42 Nachmittag
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Hallo Zusammen,
habe bei meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, und gleich mit der Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Er war mit der Kündigung einverstanden, allerdings hat er mir dafür ein verdammt schlecht Arbeitszeugnis ausgestellt mit dem ich nicht einverstanden bin.
Jetzt meine Frage: Nachdem ich schon ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert habe, kann ich noch mal ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen, oder muss er mir jetzt keines mehr ausstellen. Es handelte sich nur um einen Nebenjob 6 Monate lang. Da hätte ein Einfaches genügt.
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habe bei meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, und gleich mit der Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Da wäre ich aber andersrum vorgegangen.
Er war mit der Kündigung einverstanden, allerdings hat er mir dafür ein verdammt schlecht Arbeitszeugnis ausgestellt mit dem ich nicht einverstanden bin.
Verständlich.
Jetzt meine Frage: Nachdem ich schon ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert habe, kann ich noch mal ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen
Das ist umstritten. Dazu gibt es eine Stellungnahme im Fachbuch "Das Arbeitszeugnis" von Hein Schleßmann im Abschnitt "Wechsel der Zeugnisart". Schleßmann sagt, zwar sei der Zeugsnianspruch bereits erfüllt, so gesehen hat man keinen Anspruch auf ein neues (einfaches) Zeugnis. Aber der Arbeitgeber hat ja auch eine anhaltende Fürsorgepflicht. Also sollte er dem Wunsch des Arbeitnehmers nachkommen, um ihn bei der Stellensuche nicht zu behindern.
Es handelte sich nur um einen Nebenjob 6 Monate lang. Da hätte ein Einfaches genügt.
Das wiederum ist eine gewagte These. Habe ich so noch nirgendwo gelesen.