Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Isi am Februar 20, 2008, 16:23:53 Nachmittag

Titel: Arbeitszeungis (nach einem Jahr Berufserfahrung)
Beitrag von: Isi am Februar 20, 2008, 16:23:53 Nachmittag
Ist das Zeungis eine Note 3, also ein durchschnittliches Zeungis?
Frau ..., geb. am ..Monat Jahr in ..., wurde in der Zeit vom (Datum komplett in Zahlen) bis zum (Datum komplett in Zahlen) in unserem Hause zur ... ausgebildet. Hierfür liegt ein seperates Zeungis vor.

Am (Datum komplett in Zahlen) übernahmen wir Frau ... in ein bis zum (Datum komplett in Zahlen) befristets Arbeitsverhältnis als Sachbearbeiterin.

Frau ...  war für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
...
Frau ... verfügt über umfassende Fachkenntnisse, die sie sicher in der Praxis einsetzte. Sie nahm regelmäßig und mit Erfolg an fachbezogenen Weiterbildungsseminaren teil. Frau ... war eine engagierte Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben mit vollem Einsatz erfolgreich druchführte. Auch starkem Arbeitsanfall war sie jederzeit gewachsen. Stets arbeitete Frau ..  umsichtig, gewissenhaft und genau. Für schwierige Problemstellungen fand und realisierte sie brauchbare Lösungen und kam stets zu zufrieden stellenden Arbeitsergebnissen. Frau .. hat die ihr übertragegen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Wegen ihres freundlichen, höflichen und hilfsbereiten Auftretens war Frau ... eine geschätzte Ansprechpartnerin. Ihr Verhalten war jedezeit einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag durch Fristablauf. Wir bedauern dies sehr, danken Frau ... für die bei uns erbrachten guten Leistungen und wünschen ihr für ihre berufliche wie persönliche Zukunft alles gute und weiterhin viel Erfolg.

Ist das ein durchschnittliches Zeugnis? Für mich hört sich das irgendwie unterdurchschnittlich an, was meint ihr?!??
Titel: Re: Arbeitszeungis (nach einem Jahr Berufserfahrung)
Beitrag von: Mike am Februar 21, 2008, 17:23:42 Nachmittag
Folgende Aussage hat eine Tendenz zur Note 4:
Für schwierige Problemstellungen fand und realisierte sie brauchbare Lösungen und kam stets zu zufrieden stellenden Arbeitsergebnissen.
Dazu muss man wissen, dass "brauchbar" bei manchen Fachbuchautoren sehr abwertend verstanden wird, bei anderen als Note 3. Ich selbst finde es, gemessen an der an Übertreibungen nicht armen Zeugnissprache, zu schwach für die Note 3.
 
Wegen ihres freundlichen, höflichen und hilfsbereiten Auftretens war Frau ... eine geschätzte Ansprechpartnerin.
Ihr Verhalten war jedezeit einwandfrei.

hier sollten die Vorgesetzten und Kollegen nicht fehlen.

"endet mit dem heutigen Tag durch Fristablauf. Wir bedauern dies sehr"
Na, dann hätten sie die Frist ja verlängern können?! Oder soll es in Wahrheit bedeuten "wir bedauern sehr, dass wir eine Verlängerung nicht zustimmen können?  Glaubwürdiger wäre, dass kurz erwähnt wird, warum betriebsbedingt eine Verlängerung nicht möglich war. Oder vielleicht wolltest du das ja auch nicht. 

Titel: Re: Arbeitszeungis (nach einem Jahr Berufserfahrung)
Beitrag von: Isi am Februar 22, 2008, 16:28:09 Nachmittag
Hallo Mike,

danke erst einmal. Leider kann ich mit meinem Ex-AG nicht kooperieren, sie wollen dazu keine Aussagen machen und wollen es auch nicht ändern. Meine Frage: Habe ich mit diesem Zeugnis überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt??? Ich habe von dem gleichen Unternehmen auch ein Ausbildungszeugnis und das ist wesentlich besser ca. 2-3 Note. Dieses Zeugnis ist ja nur für dieses eine Jahr. Was meinst du? Weil klagen trau ich mich nicht, es ist nämlich ein ziemlich großer Konzern...
Titel: Re: Arbeitszeungis (nach einem Jahr Berufserfahrung)
Beitrag von: Mike am Februar 22, 2008, 18:04:24 Nachmittag
Ein Zeugnis hat auf die Chancen am Arbeitsmarkt keinen "vernichtenden" Einfluss, aber es kann das Zünglein an der Waage sein. Es geht vor allem darum, ob man zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird oder nicht, also um die Vorauswahl. Das andere ist: Dass in einem großen Konzern keine Gesprächsbereitschaft vorhanden ist, ist sehr ungewöhnlich, das kenn ich nur von kleinen Firmen. Es gibt ja immer einen Vorgesetzten auf der nächst höheren Hierarchiestufe, an den man sich hilfessuchend wenden kann. Wenn du klarstellst, dass du enttäuscht bist, wird sich immer jemand verantwortlich fühlen. Man nennt das auch die "über das Arbeitsverhältnis hinausgehende Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers, denn schließlich bestimmt er mit dem Zeugnis deinen zukünftigen Berufsweg mit. Es geht ja nur um einige wenige Punkte. Eine  Analyse wie der "Zeugnistest" für 19 Euro kann dir eine gute Argumentationsgrundlage liefern.