Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: XXX am März 10, 2008, 12:35:17 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis nach Kündigung innerhalb der Probezeit
Beitrag von: XXX am März 10, 2008, 12:35:17 Nachmittag
Hallo,

ich bin am 1. Februar von meinem Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung bis zum 15.02.gekündigt worden und habe per Post ein zerknittertes "Zeugnis" (Überschrift !!!) erhalten. Nach meiner Beschwerde habe ich ein "glattes", nachgebessertes AZ erhalten, wieder mit der Überschrift "Zeugnis" und mit folgendem Wortlaut:


Die Einstellung von Herrn XXX erfolgte durch einstimmiges Votum nach einem Assessment Center (kein Komma !!!) bestehend aus Geschäftsführung, Führungskräften und der externen Personalberatung XYZ.

....

Darstellung des Aufgabenspektrums in aufsteigender Reihenfolge

"Wir lernten Herrn XXX als einen engagierten, aufgeschlossenen Mitarbeiter kennen, der seine Tätigkeiten mit großem Einsatz erfolgreich ausführte. Er stellte an sich selbst hohe Fachanforderungen (kein Komma !!!) löste die Problemstellungen seines Aufgabenbereichs stets mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit zu unserer vollen Zufriedenheit.

Seine Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei. Auch bei unseren Kunden war Herr XXX durch seine Zuverlässigeit und Verbindlichkeit ein geschätzter Ansprechpartner.

Das Beschäftigungsverhältnis mit Herrn XXX endete innerhalb der Probezeit zum 15.02.2008. Wir bedauern dies und wünschen Herrn XXX alles Gute und viel Erfolg.

Firma
Unterschrift
Name
Funktion
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung innerhalb der Probezeit
Beitrag von: Sonido am März 10, 2008, 13:08:23 Nachmittag
Und deine Frage?
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung innerhalb der Probezeit
Beitrag von: XXX am März 10, 2008, 13:16:46 Nachmittag
Sorry, habe natürlich das Wichtigste vergessen! Meine Frage lautet:

Was ist faul an diesem sogenannten "Zeugnis"? - Welche Bewertung würdet Ihr dazu abgeben, wie sind die fehlenden Kommata zu deuten?

MfG

XXX
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung innerhalb der Probezeit
Beitrag von: Maggy am März 10, 2008, 23:52:06 Nachmittag
Was zuerst auffällt ist der Satz "Die Einstellung von Herrn XXX erfolgte durch einstimmiges Votum ...". So etwas habe ich noch nie in einem Zeugnis gelesen. Was soll das aussagen? Vor allem vor dem Hintergrund der Kündigung in der Probezeit wirkt das ggf. so wie "Wir hatten alle hohe Erwartungen, aber..."

Es wird hier dier Gesamtnote 3 vergeben. Aber am Leistungsteil fällt auf, dass er sehr kurz ist und wichtige Dinge nicht erwähnt werden, zum Beispiel das Wissen oder die Fähigkeiten. Mehr lässt sich dazu nicht sagen, da du den Beruf und die Aufgaben nicht nennst. Jede Stelle hat ja andere Anforderungen. Ich empfehle dir den Zeugnistest mit Formulierungsvorscvhlägen, der nennt dir alle Mängel im Detail mit den jeweils sinnvollen Ergänzungen. 
 
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung innerhalb der Probezeit
Beitrag von: XXX am März 11, 2008, 07:35:39 Vormittag
Hi Maggy,

vielen Dank für deine Bewertung. Ich darf im Detail nur soviel dazu sagen:

    * Ich war bei einen Zeitarbeitsunternehmen als Projektleiter beschäftigt
    * Meinen Vorgänger als Projektleiter hatte der Zeugnisersteller selbst ausgesucht, was sich offensichtlich als Flop erwiesen hat
    * Man hat daraufhin diesen Riesenaufwand veranstaltet und diesem Herrn offensichtlich das Heft aus der Hand genommen
    * Auf jeden Fall war die Zusammenarbeit von Anfang an sehr distanziert, z.B. wurde mein Einarbeitungsplan schon in der 1.Woche zur Makulatur - ich war 6 Wochen als Vorarbeiter und Fahrer im Einsatz - 14 bis 16 Stunden täglich - in einem Projekt mit sehr hoher Fluktuation

Und irgendwann hatte halt ich die Schnauze voll

MfG

XXX
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung innerhalb der Probezeit
Beitrag von: Mandy77 am März 11, 2008, 22:23:56 Nachmittag
Ja, das Zeugnis deutet eine solche Problematik an. Viel Aufwand und dann eine rasche Beendigung.
Den Ausdruck "Wir lernten Herrn XXX als ... kennen" verwendet man ja heute nicht mehr, dazu gibt es ja auch ein Urteil in der Urteilsdatenbank.
Wenn es shcin heißt "Er stellte an sich selbst hohe Fachanforderungen", dann sollte auch erwähnt werden, dass diese voll erfüllt wurden. Das ist ja ein bekannter Textbaustein, der hier auffällig gekürzt wurde. Lass dich doch mal bei der Zeugnishotline beraten, was man da im Detail tun kann.