Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Markus am März 11, 2008, 01:25:04 Vormittag

Titel: Zeugnis erhalten. Eure Meinung?
Beitrag von: Markus am März 11, 2008, 01:25:04 Vormittag
Hallöchen,

habe bereits eine Analyse angefordert, aber vielleicht fällt euch ja schon vorab etwas auf und ihr habt ein paar Tips. Ich habe auch ein paar konkrete Fragen dazu. Aber das einfach mal am Ende des Postings.

Zeugnis siehe nächstes Posting - Beitrag zu lang

-Gut. Natürlich ist mir aufgefallen das mir hier durchschnittliches Fachwissen bescheinigt wird. Sehr ärgerlich, aber wohl kaum verbesserbar. Beweislage ist das etwas schwammig. Könnte mich eventuell auf die Aussage des Vorgesetzten aus USA berufen, der sehr zufrieden mit mir war. Was soll.
-Was mich enorm stört ist: [...Er hat insbesondere, aber nicht abschließend die folgenden Aufgaben wahrgenommen...]
Was bedeutet das? Oder soll es heissen: "ausschließlich"?
-Der letzte Satz fasst das Zeugnis dann wieder als "ausreichend" ("weiterhin Erfolg" fehlt) zusammen. Ich denke aber wohl das das nur eine "Nachlässigkeit" ist und werde es noch morgen beanstanden.
Wie auch immer - ihr Spezialisten - viel Spass damit
Und danke im vorraus *zwinker*

Gruss
Markus


Titel: Re: Zeugnis erhalten. Eure Meinung?
Beitrag von: Markus am März 11, 2008, 01:25:38 Vormittag
Zitat
Zeugnis
 Herr Markus XYZ, geboren am X. Dezember 19XX, war vom X. Februar 2006 bis zum XX.XX.2008 im Rahmen eines Young Professional Programms befristet in unserem Unternehmen tätig.
 
Während des Young Professional Programms hat Herr XYZ Einblick in verschiedene Organisationseinheiten unseres Unternehmens erhalten und einen Auslandsaufenthalt in den USA absolviert. Er hat insbesondere, aber nicht abschließend die folgenden Aufgaben wahrgenommen:

- Projektarbeit im Bereich [...]
- Bearbeitung von Kundenanfragen
- Technical Service Reports

Herr XYZ war gut qualifiziert und hat sich engagiert in die jeweilgen Arbeitsgebiete eingearbeitet. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete er sehr selbständig. Er fand sich in neuen Situationen stets gut zurecht.

Herr XYZ verfügt über ein solides Fachwissen in seinem Fachgebiet. Er hat die von dem Unternehmen im Rahmen des Young Professional Programms gebotenen umfangreichen Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung stets mit gutem Erfolg genutzt. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat Herr XYZ seine Arbeiten eigenständig, planvoll und systematisch durchgeführt. Die Arbeitsqualität von Herrn XYZ war ebenso wie das Arbeitspensum und die Arbeitseffizienz stets gut.
Als Leiter des Projektes „XXX“ hat Herr XYZ sich alle zur Bearbeitung und Lösung erforderlichen Informationen selbständig beschafft. Die ihm übertragenen Arbeiten erfüllte er zu unserer höchsten Zufriedenheit.
 
Das Verhalten von Herrn XYZ gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war immer einwandfrei. Er trug zu einer guten und effizienten Teamarbeit bei. Hervorzuheben ist auch seine jederzeit gute Zusammenarbeit mit unseren Kunden, auf deren Anliegen er flexibel und serviceorientiert einging.
 
Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Wir danken Herrn XYZ für die stets gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Herrn XYZ alles Gute.

ABC, 31.01.2008
Titel: Re: Zeugnis erhalten. Eure Meinung?
Beitrag von: Mandy77 am März 11, 2008, 22:01:34 Nachmittag
"nicht abschließend" bezieht sich wahrscheinlich auf die Projektarbeit, d.h. das erwähnte Projekt wurde nicht zuende gebracht?! Warum nicht, ob es an dir lag oder nicht, ist nicht zu erkennen. Das der Erfolgswunsch fehlt, wertet den Schlussteil nicht ab, der ist schon ab der Note 2 obligatorisch. Die ganzen Aussagen findest du auch in der Bausteindatenbank unter http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php, das sind typische Textbausteine. Alles weitere wird dir dann die Analyse sagen.
Titel: Re: Zeugnis erhalten. Eure Meinung?
Beitrag von: Markus am März 12, 2008, 00:24:29 Vormittag
Tja gute Frage. Erstmal Danke fürs Lesen und...ich wart einfach mal ab.
Titel: Re: Zeugnis erhalten. Eure Meinung?
Beitrag von: Mike am März 12, 2008, 03:12:23 Vormittag
Es müsste heißen: der Erfolgswunsch ist schon ab der Note 2 nicht mehr obligatorisch. D.h. er kann ab einschließlich der Note 2 durchaus fehlen.