Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: lechuck am März 13, 2008, 09:22:33 Vormittag

Titel: persönliche anrede - vorläufiges arbeitszeugnis
Beitrag von: lechuck am März 13, 2008, 09:22:33 Vormittag
Hallo,

ich habe bei meinem chef ein vorläufiges Arbeitszeugnis erstellt. unsere personalabteilung hat auch promt eins formuliert.

Auszüge:

Sehr geehrter ......

Sie waren vom ... bis ... beim .... Beschäftigt.

Sie wirkten unteranderem bei folgenden Aufgaben mit



jedoch bin ich mit der sprachlichen form etwas irritiert. ich kenne es nur das ein arbeitszeugnis in 3. form ausgestellt wird. Diese persönliche anrede ist mit völlig unbekannt.

In einem Buch zum Arbeitsrecht im BGBfindet sich folgender Absatz:

"Bei leitenden Angestellten ist es nicht unüblich das zeugnis in die form eines briefes mit persönlicher anrede zu kleiden"


Meine Frage ist jetzt ob ich drauf bestehen soll das es in der dritten form geschrieben wird. ich bin nur azubi und die Tatsache das die formulierung bei leitenden Angestellten verwendet klingt für mich ziemlich unglaubwürdig.


gruß
Titel: Re: persönliche anrede - vorläufiges arbeitszeugnis
Beitrag von: Sonido am März 14, 2008, 03:49:11 Vormittag
In welchem Buch hast du das gelesen? Das würde mich sehr interessieren. Ein Zeugnis ist ja eine urkundliche Bewertung deiner Arbeit, also ein Urteil über dich, kein „Dankesschreiben“ an dich. Selbst bei Referenzen ist das unüblich, auch im Englischen ("to whom it may concern..."). Ich halte diese Form für ein Ausbildungszeugnis auf jeden Fall für völlig unangemessen.
Titel: Re: persönliche anrede - vorläufiges arbeitszeugnis
Beitrag von: LeChuck am März 14, 2008, 08:39:51 Vormittag
Hallo,

kann hier leider als Gast keine Links einfügen. einfach mal bei der google-buchsuche books.google.de nach "das arbeitsrecht im bgb kommentar" suchen. das buch ist von Harald Schliemann & Reiner Ascheid. Auf Seite 927 unter Punkt steht es dann.

gruß