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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ellefem am April 02, 2008, 12:42:53 Nachmittag

Titel: Bitte um Beurteilung
Beitrag von: Ellefem am April 02, 2008, 12:42:53 Nachmittag
Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit der FirmaXY.
Er arbeitete selbstständig, zuverlässig, engagiert und mit großer Kompetenz. In neue Aufgabengebiete arbeitet er sich rasch und qualifiziert ein und stand neuen Ideen durchaus offen gegenüber.
In seiner freundlichen und zuvorkommenden Art war er bei Vorgesetzten, Mitarbeitern und Honorarkräften gleichermaßen sehr geschätzt. Wie kann ich das beurteilen?
Er verlässt die FirmaXY auf eigenen Wunsch. Für seine Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.
Wie ist das Zeugnis zu bewerten?
Habe ich einen Abschnitt übersehen? Was kann verbessert werden?
Titel: Re: Bitte um Beurteilung
Beitrag von: Maggy am April 03, 2008, 04:58:15 Vormittag
Für mich stellen sich z.B. folgende Fragen:
Wer ist die FirmaXY? Dein Arbeitgeber? Spricht der von sich in der dritten Person???
Kann man "mit großer Kompetenz" arbeiten? Die Kompetenz hat man, sie ist ja kein Werkzeug, das man in der Hand hält.
Die Aussage "stand neuen Ideen durchaus offen gegenüber" wirkt auf mich wie eine deutliche Kritik ("durchaus"=nur eingeschränkt, "stand offen gegenüber" = hatte keine eigenen Ideen und hat die Ideen anderer auch nicht mit Tatkraft unterstützt)
Dann fällt u.a. auf, dass es weder einen Dank noch ein Bedauern gibt. Das allein ist aiuch ein deutliches Signal für Unzufriedenheit mit der Leistung.
Außerdem fehlen wichtige Aspekte, z.B. zu Motivation und Erfolgen.

Aber man kann in einem Zeugnis nicht einfach wie bei einer Fremdsprache Satz für Satz übersetzen, ohne auf den Gesamteindruck zu achten. Jede Stelle hat also andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Ein Einkäufer muss z.B. durchsetzungsstark sein, eine Sekretärin muss diskret sein und gut organisieren können usw. Auch die Ranghöhe und die Beschäftigungszeit spielen eine wichtige Rolle. Das Zeugnis für eine langjährige Führungskraft wird also ganz anders geschrieben als das für einen Hilfsarbeiter, der nur drei Monate tätig war. Außerdem sind viele weitere Details entscheidend für den Gesamteindruck, z.B. wer das Zeugnis unterschreibt, wann es ausgestellt wurde (vor oder nach dem letzten Arbeitstag oder am letzten Arbeitstag) in welcher Weise der Dank und das Bedauern im Schlussteil  formuliert sind usw. Da du zu diesen Punkten nichts sagst, ist es auch nicht möglich, den Text sicher einzuschätzen. Ich empfehle den Zeugnistest von arbeitszeugnis.de, das ist ein mehrseitiges Gutachten, das die alle Aussagen übersetzt und jeweils Formulierungsvorschläge nennt.
Titel: Re: Bitte um Beurteilung
Beitrag von: Ellefem am April 04, 2008, 22:56:12 Nachmittag
Hallo Maggy,
danke für Deine Antwort.
Ja, die Firma xy war mein Arbeitgeber. Und das Zeugnis war tatsächlich in der 3.ten Person formuliert. Diese Formulierung fand ich befremdlich.
Grüße