Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sekretärin am April 16, 2008, 18:35:21 Nachmittag
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Hallo,
ich war 3 Jahre als Assistentin der GF tätig und hatte innerhalb dieser Zeit mehrere Vorgesetzten-Wechsel. Für den letzten Chef habe ich nur 3 Monate gearbeitet, für den Chef davor die längste Zeit. Worauf muss man in der Formulierung des Arbeitszeugnisses achten? Der letzte Chef hatte verhältnismäßig wenig Zeit, meine Leistungen schätzen zu lernen.
Kennt sich jemand damit aus?
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Entweder gibt es Jahresbeurteilungen in der Personalakte, oder der neue Vorgesetzte sollte sich bei seinen Vorgängern informieren, selbst wenn sie nicht mehr im Unternehmen tätig sind. Oder bei seinen eigenen Vorgesetzten. Wenn der neue Chef aber ohnehin ein sehr gutes Zeugnis ausstellen will, ist weniger die frühere Leistung, sondern nur das frühere Tätigkeitsfeld relevant, sofern es vom jetzigen abweicht. Er wird dich dann sicher darauf ansprechen.
Dumm wäre, wenn er erstmal ein 2er oder 3er Zeugnis ausstellt und deine früheren Vorgesetzten ein 1er Zeugnis erstellt hätten. Dann solltest du den Sachverhalt zeitnah mit ihm klären. Auf jeden Fall ist es immer sinnvoll, sich bei jedem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen, dann erspart man sich den schwierigen Nachweis, z.B. auch wenn es mal Streit mit einem neuen Chef gibt.
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Hallo Maggy,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe nur 3 Monate für den neuen Vorgesetzten gearbeitet. Das Tätigkeitsfeld war das gleiche wie vorher. Nur war natürlich seine Herangehensweise anders als die des vorherigen Chefs. Wahrscheinlich löse ich das Problem, indem ich nach der Aufführung des Aufgabengebiets eine Formulierung reinbringe, die zum Ausdruck bringt, dass der Aufgabenbereich gleich blieb. Das finde ich ein bisschen schwierig ohne dass es aussieht, als wäre ich zu mehr nicht fähig gewesen. Mein Zwischenzeugnis war eine 1. Vielleicht 'ne Idee?
Gruß,
Rina
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Das Zeugnis soll deine Aufgaben und deine Leistungen nennen, die Person des Vorgestezten ist dabei unerheblich. D.h. wenn sich durch den Vorgestetztenwechsel an den Aufgaben nichts geändert hat, wird er in Deinem Zeugnis auch nicht erwähnt.
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Hallo Mike,
Du meinst, es muss nicht erwähnt werden, dass ich verschiedene Chefs (GFs) hatte? Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Das macht das Ganze ja viel einfacher. Vielen Dank!
Gruß