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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Andreas am April 21, 2008, 23:29:28 Nachmittag

Titel: Ziemlich kurzes Praktikumszeugnis ... nur mal eine kleine Bewertung?
Beitrag von: Andreas am April 21, 2008, 23:29:28 Nachmittag
Hallo,

ich habe vor einigen Jahren mal ein Praktikumszeugnis erhalten.
War für 3 Monate vom Arbeitsamt aus in einem Medienverkauf
beschäftigt. Das Zeugnis, was ich erhielt, war kein richtig qualifiziertes eher ein Standard-Vordruck.
Aber die Stellen, wo sie etwas über mich geschrieben haben, sind von meinem Gefühl her sehr schlecht. Naja, ich erwarte auch nicht viel habe, mich da auch nicht wohl gefühlt.

Das Aufgabengebiet von Herrn Wolter umfasste:

- Wareneingang
- Warenpräsentation
- Kundenberatung
- Kassieren

Herr W. arbeitete sich in seine Aufgabengebiete ein. Er zeigte Initiative, Fleiß und Eifer.

HErr W. war stets ehrlich und kam mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden gut zurecht.

Herr. W. verläßt unser Unternehmen zum ... durch Ablauf der vereinbarten Frist.

Wir wünschen Herr w. für die Zukunft alles Gute und Erfolg.

Klingt nicht gerade berauschend. Von meiner Warte würde ich sagen, glatte 4-5. Aber wäre doch mal neugierig, welche Note z. B. die genaue Formulierung "arbeitete sich in Aufgabengebiete ein" so hergibt:o)

Noch eine schöne Woche,
Andreas
Titel: Re: Ziemlich kurzes Praktikumszeugnis ... nur mal eine kleine Bewertung?
Beitrag von: Sprossel78 am April 22, 2008, 05:42:16 Vormittag
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses findest du hier: http://www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf

Bei dir fehlen Aussagen zu Fähigkeiten, erlangtem Wissen, Lern- und Arbeitsweise, Lern- und Arbeitserfolg und zur Gesamtnote. Von allen relevanten Leistungsaspekten wird also nur die Arbeitsbereitschaft bewertet. Das kann den Eindruck erwecken, dass die Leistung "nicht der Rede wert" war. In solchen Fällen sollte man zeitnah reklamieren, wenn man sich erst nach Jahren darum kümmert ist es meist zu spät. Dann sind Unternehmen (nicht ganz zu unrecht) nicht mehr zu einer Korrektur bereit. 

Die Aussage "kam mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden gut zurecht" entspricht in etwa der Verhaltensnote 3. Mobbing kann ich daran nicht erkennen.