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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Kalle am April 23, 2008, 18:53:48 Nachmittag

Titel: Weiterbildung Zeugnis Fragen über Fragen
Beitrag von: Kalle am April 23, 2008, 18:53:48 Nachmittag
hallo
ich hoffe ihr könnt mir helfen oder ein paar tipps geben. ich finde leider keine konkreten gesetze, wie ein zeugnis auszusehen hat. ich habe eine weiterbildung über das amt für arbeit und soziales gemacht. diese ging 2 jahre. ich habe die prüfung im januar gemacht. heut haben wir unser zeugnis und ein zertifikat erhalten. auf unserem zeugnis hat der akademieleiter (den wir nie zu gesicht bekommen haben) und die büroleiterin unterschrieben. auf dem zertifikat die büroleiterin, der akademieleiter und eine geschäftsführerin einer firma die uns aber nie unterrichtet hat. das ist meine erste frage: ich hab gelesen, dass mindestens einer der ausbilder/prüfungsabnehmen unterschreiben muss, stimmt das?

die 2 dokumente sind auf normalem festen papier gedruckt und ebenfalls verschmiert es sind ein haufen rechtschreibfehler etc  drin es ist kein stempel der akademie drauf.

auf dem zertifikat ist auf der rückseite aufgelistet, was wir noch gemacht haben aber da ist keine unterschrift etc., das heißt, wenn ich mich bewerbe und das schreiben kopiere sieht es aus, als hätte ich es selbst erstellt.

ein GZBB zeichen ist auch darauf auf beiden formularen. aber in den regelungen der gzbb steht, dass jmd der gzbb darauf unterschreiben muss.

ich hoffe jmd kennt sich aus. vielen dank



ps: ich schreibe immer alles klein, für rechtschreibfehler haftet die schnelligkeit :)

ausserdem wurde vergessen was meine leistung entspricht.
Titel: Re: Weiterbildung Zeugnis Fragen über Fragen
Beitrag von: Homer08 am April 24, 2008, 02:39:35 Vormittag
Ich kann nur für das Thema Arbeitszeugnisse antworten, wie das konkret bei Prüfungszeugnissen zu Weiterbildungen ist weiß ich leider nicht.

ich finde leider keine konkreten gesetze, wie ein zeugnis auszusehen hat.
Gesetze gibt es dazu keine, aber Urteile. Es z.B. gibt ein sehr aufschlussreiches Urteil des LAG Hamm:  http://www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de/meldung_volltext.php3?id=40378d41e98a0&akt=urteile&view=&lang=1
Interessant ist vor allem Punkt 5:

5. Der Arbeitgeber entscheidet allein, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will. Unter Leistung ist die berufliche Verwendbarkeit des Arbeitnehmers zu verstehen. Sie umfasst sechs Hauptmerkmale: Arbeitsbefähigung (Können), Arbeitsbereitschaft (Wollen), Arbeitsvermögen (Ausdauer), Arbeitsweise (Einsatz), Arbeitsergebnis (Erfolg), Arbeitserwartung (Potential), bei Vorgesetzten auch die sog. Führungsleistung. Die Einzelheiten müssen stets berufsbezogen sein.

Vielleicht hilft dir auch die Übersicht über die Zeugnisstruktur weiter:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf (http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf)