Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Wolfgang am Mai 25, 2008, 15:39:27 Nachmittag

Titel: Kein Abschlußzeugnis wenn Zwischenzeugnis ausgestellt wurde?
Beitrag von: Wolfgang am Mai 25, 2008, 15:39:27 Nachmittag
Hallo,

mein alter Arbeitgeber sperrt sich gegen das Ausstellen eines Abschlußzeugnis weil er meint das Zwischenzeugnis reicht aus. Stimmt das wirklich?
Wie kann ich ihn sonst zwingen ein Abschlußzeugniss auszustellen?

Schonmal vielen Dank für die Antworten.

MFG Wolfgang
Titel: Re: Kein Abschlußzeugnis wenn Zwischenzeugnis ausgestellt wurde?
Beitrag von: SMB am Mai 25, 2008, 15:55:12 Nachmittag
Hallo,

ich kenn mich da auch nicht aus. Aber eine Idee wäre, daß Du ihm anbietest, es selbst zu schreiben. Dann muß er nur noch unterschreiben und hat sonst selbst keine Arbeit damit. Dann könntest das gute Zwischenzeugnis nur noch anpassen bzw. abändern.

Aber meine Idee ist ohne Gewähr. Warte doch noch ein bißchen ab, was dir andere hier im Forum noch antworten.

Gruß,

  SMB
Titel: Re: Kein Abschlußzeugnis wenn Zwischenzeugnis ausgestellt wurde?
Beitrag von: Mike am Mai 25, 2008, 23:07:14 Nachmittag
Jeder Arbeitneher hat nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Abschlusszeugnis. Ich zitiere mal aus der folgenden Seite http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php

Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 der § 109, Absatz 1 GewO (Gewerbeordnung) für sämtliche Arbeitnehmer. Hier heißt es:

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.


Ein Zwischenzeugnis reicht nicht, denn dann bleibt ja u.a. offen, warum das Arbeitsverhältnis endete. Ein Arbeitnehmer, der bei einer Neubewerbung nur ein Zwischenzeugnis vorlegen kann, setzt sich dem Verdacht aus, er sei fristlos gefeuert worden und wolle dies nun durch Zurückhaltung des Abschlusszeugnisses verheimlichen. Aber  es ist richtig, dass es für manche Arbeitgeber eine lästige Pflicht ist, vor allem dann, wenn sie sich nicht mit der Zeugnissprache auskennen. Dann ist es wirklich besser, sich ein Zeugnis entwerfen zu lassen, um es unterschriftsreif beim Arbeitgeber einzureichen, oder das Zwischenzeugnis (wenn es wirklch gut und vollständig ist) überarbeiten zu lassen, siehe zum Beispiel hier:   
http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php