Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gundula am Juni 05, 2008, 10:00:44 Vormittag

Titel: rechtlicher Anspruch
Beitrag von: gundula am Juni 05, 2008, 10:00:44 Vormittag
Hallo nochmal,

ich hatte noch eine Frage vergessen:

Wenn ich mein Zeugnis analysiere und dem Praktikumsgeber/Arbeitgeber nochmals vorlege, weil ich Änderungen veranlassen möchte, was muss er dann ändern und worauf habe ich keinen rechtlichen Anspruch?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß Gundula
Titel: Re: rechtlicher Anspruch
Beitrag von: Sprossel78 am Juni 05, 2008, 17:22:47 Nachmittag
Das wird dir die Analyse zeigen, siehe Beispiel unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Zunächst hat der Arbeitgeber die Forumulierungssouveränität, man kann also keinen bestimmten Wortlaut von ihm fordern. Auf der anderen Seite darf ein Zeugnis bei einer nachweislich guten Leistung keine auffälligen Lücken enthalten. Wenn also z.B. Aussagen zur Motivation/zum Engagement fehlen, bedeutet das normalerweise: "war nicht vorhanden". Ob/Dass das stimmt, muss der Arbeitgeber dann nachweisen können oder andernfalls ändern. In den Rubriken "Rechtsberatung"  und "häufige Fragen" von arbeitszeugnis.de findest du weitergehende Hinweise, auch ein Musteranschreiben für eine begründete Aufforderung zur Zeugniskorrektur. Die ist schon recht schroff formuliert, wobei man Bedenken muss, dass sich "verhärtete Fronten" natürlich auch nicht positiv auf die Bereitschaft des Arbeitgebers auswirken, ein überzeugendes Zeugnis zu schreiben. Es wird dann vielleicht vollständig, aber recht knapp und unpersönlich. Am besten ist es, wenn man gemeinsam mit dem Arbeitgeber gütlich eine Lösung sucht.