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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: R.M. am Juni 13, 2008, 15:37:33 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: R.M. am Juni 13, 2008, 15:37:33 Nachmittag
Hallo!

Habe 17 Jahre bei einer Lebensmittelkette als Verkäuferin und Kassiererin gearbeitet und von meine Seite gekündigt (einvernehmlich). Habe folgende Beurteilung bekommen:

Tageweise war X an freien Tagen des Filialleiters allein und selbständig mit der Führung der Filiale betraut. In dieser Funktion erledigte sie Bestellung, Warenübernahme, Umsatzaufzeichnungen, Kassengebarung, Reklamationsbearbeitung sowie Personaleinteilung und hatte mehrere Mitarbeiter zur Führung über.

Frau X hat die ihr übertragenen Tätigkeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Sie arbeitete stets mit größter Zuverlässigkeit und äußerster Genauigkeit, war ehrlich, fleißig und gewissenhaft. Bei unseren Kunden war sie durch ihr gewinnendes Wesen und ihre aufmerksame Art stets sehr geschätzt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer einwandfrei.

Wir wünschen Frau X für die Zukunft alles Gute.



Titel: Re: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Mike am Juni 13, 2008, 21:52:04 Nachmittag
Der Leistungsteil eines Zeugnisses besteht aus sechs Abschnitten und einem abschließendem Gesamturteil:
Engagement
Fähigkeiten
Wissen
Arbeitsweise
Erfolg
Führung unterstellter Mitarbeiter
Gesamtnote (z.B. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit)

Üblicherweise wird jeder Abschnitt in mindestens einem ganzen Satz bewertet. Ich seh bei dir jetzt neben dem Gesamturteil nur einen einzigen Satz zur Leistung, nämlich "Sie arbeitete stets mit größter Zuverlässigkeit und äußerster Genauigkeit, war ehrlich, fleißig und gewissenhaft". Das ist natürlich extrem wenig. Mit der Ehrlichkeit ist das außerdem eine schwierige Sache, es sollte unbedingt "stets ehrlich" heißen, oder "absolut ehrlich". (=ohne Ausnahme). Die "vollste Zufriedenheit" (Gesamtnote 1) ist keinesfalls glaubwürdig, wenn dir im Zeugnis weder gedankt noch dein Ausscheiden bedauert wird. Meist wird das als deutliche Kritik an dem Mitarbeiter/ der Mitarbeiterin verstanden. Auch der Zukunftswunsch entspricht in der megakurzen Form nur der Note 4. Wenn du fachmännischen Rat bei der detaillierten Analyse oder bei der Überarbeitung des Zeugnisses benötigst (um anschließend beim Arbeitgeber zu reklamieren), kann man dir bei der Zeugnishotline  (siehe oben) sicher weiterhelfen.